Temperaturführung

Fischbach: Kein GDP für Versandapotheken

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Berlin -

Die Bundesregierung sieht kein Temperaturproblem beim Arzneimittelversand. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Frage von Kathrin Vogler, Arzneimittelexpertin der Linksfraktion, hervor. Vogler hatte sich mit Blick auf die Temperaturtests der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) an die Bundesregierung gewandt.

Kammerpräsident Lutz Engelen hatte im Sommer zwei Pakete mit Temperaturloggern an einen Kollegen am Tegernsee verschickt. Der Test zeigte, dass die Pakete nicht wie vorgegeben unterhalb von 25 Grad versendet wurden. Auf dem Weg nach Süden maß der Temperaturlogger eines Paketes über fast 80 Prozent der Zeit mehr als 25 Grad. Auf dem Rückweg war die Grenze zwar nur in 43 Prozent der Zeit überschritten – dafür wurde eine Höchsttemperatur von knapp 33 Grad erreicht.

Vogler nahm diesen Test zum Anlass, sich an die Bundesregierung zu wenden. Sie wollte wissen, in welchem Maße Versandapotheken beim Versand über normale Paketdienste gegen die Einhaltung einer Maximaltemperatur von 25 Grad verstoßen – und damit auch gegen die Richtlinie zur Guten Distributionspraxis (GDP), die für den Großhandel und den Apothekenbotendienst gelte. Auch zu ihren Plänen zur besseren Kontrollen und zur Verhinderung solcher Verstöße sollte sich die Bundesregierung äußern.

Ingrid Fischbach (CDU), parlamentarische Staatssekretärin im BMG, sieht kein Problem: „Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf Verstöße von Versandapotheken gegen vorgegebene Lagertemperaturen beim Versand von Arzneimitteln keine näheren Erkenntnisse vor.“ Der Grund ist simpel: „Für Apotheken, die Arzneimittel an Endverbraucher versenden, gilt die GDP-Richtlinie insoweit nicht“, stellt Fischbach klar.

Gleichwohl müsse auch beim Versand eine nachteilige Beeinflussung der Qualität und Wirksamkeit ausgeschlossen werden. Versandapotheken müssten laut Apothekengesetz (ApoG) mit einem Qualitätssicherungssystem sicherstellen, „dass das zu versende Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt“, schreibt Fischbach. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enthalte eine entsprechende Verpflichtung. Die Überwachung obliege den zuständigen Landesbehörden.

Engelen wollte mit seinem Versuch seinen Antrag beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf untermauern. Er wollte erreichen, dass sich Versender an die GDP-Vorgaben halten müssen – und damit faktisch den Arzneimittelversand verbieten. Erfolgreich war er damit nicht. Andere Delegierte befürchteten, den Versand dadurch noch zu adeln.

Stattdessen sprachen sich die Apotheker mit großer Mehrheit dafür aus, den Versandhandel mit verschreibungpflichtigen Arzneimitteln ganz zu verbieten. Verbandschef Thomas Preis kritisierte den Versand als Rosinenpickerei und traf damit den Nerv der DAT-Delegierten. Ob die Forderung an den Gesetzgeber mehr als zehn Jahre nach dem Start des Versandgeschäfts das erhoffte Verbot bringen wird, ist allerdings fraglich.

Gegenüber der Noweda hatte das BMG schon im Mai die unterschiedlichen Anforderungen an Großhändler und Versandapotheken gerechtfertigt. „Aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, aber auch wegen der zu erwartenden unterschiedlichen Transportzeiten und der Mengen der zu transportierenden Arzneimittel“ seien die Regelungen nicht im Wortlaut identisch, hieß es damals.

Den Punkt Zeit konnte die Noweda nicht nachvollziehen: „Obwohl der pharmazeutische Großhandel innerhalb weniger Stunden liefert, müssen im Vergleich zum Online-Handel deutlich höhere Standards eingehalten werden“, kritisierte die Genossenschaft. „Das ist eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung.“

Bei der Noweda war man von der Antwort aus dem BMG nicht überzeugt: „Wenn eine temperaturgeführte Lieferung seitens des Großhandels erforderlich ist, dann um so mehr beim Online-Handel.“ So sieht es auch der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel jr. aus Bayern. Er hatte im Februar einen offenen Brief an Noweda-Chef Wilfried Hollmann geschickt und ihn aufgefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie zu stoppen. Mit seiner Kritik hat er sich auch an Dr. Edmund Stoiber (CSU) gewandt, der die EU-Kommission in Sache Bürokratieabbau berät.

Der Großhandelsverband Phagro kritisierte schon im Mai „strengstmögliche und teilweise unangemessene Anforderungen“ der Behörden. Unterstützung bekam der Verband vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dem Verband der forschenden Pharma-Unternehmen und Pro Generika. Die Verbände haben ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet, das nun den Aufsichtsbehörden vorgelegt wurde. Darin fordern sie mehr Toleranz.

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