Digitalisierung

Gassen: ePA-Nutzen für Ärzte begrenzt

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Berlin -

Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) ist aus Sicht der Kassenärzte für die behandelnde Mediziner begrenzt. „Denn Patienten haben das Recht, Daten für einen Arzt unsichtbar zu stellen, was völlig in Ordnung ist. Aus der Akte kann deswegen auch keine Haftung für den Arzt entstehen, wenn er von manchen Diagnosen des Patienten vielleicht gar nichts weiß“, so Dr. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Alle Versicherten sollen ePA mit ärztlichen und anderen Daten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen. Gassen erwartet auch auf Seiten der Pateinten eine gemischte Resonanz: „Es wird junge EDV-affine Patienten geben, die die digitale Akte in größerem Umfang nutzen – und andere, die sagen, das interessiert mich nicht. Man kann sich schwer vorstellen, dass viele über 75-Jährige ihren Fokus auf die E-Akte legen, wenn sie seit 20 Jahren zu ihrem Hausarzt gehen, der ohnehin weiß, was bei ihnen anliegt.“

Die Kassenärzte erwarten zunächst auch nur eine begrenzte Nachfrage nach Gesundheits-Apps auf Rezept. „Bei manchen Krankheiten werden Apps sinnvoll und hilfreich sein und einen tatsächlichen Mehrwert bringen“, so Gassen. „Dass es einen Hype gibt, glaube ich eher nicht.“

Bestimmte Apps fürs Handy können Patienten künftig von der Kasse bezahlt bekommen, wenn ihr Arzt sie verschreibt. Nach einem Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gilt dies zum Beispiel für Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker. Dafür ist eine rasche Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgesehen. Ein Jahr tragen die Krankenkassen die Kosten, in dieser Frist müssen App-Anbieter den Nachweis einer besseren Versorgung liefern.

Gassen sagte dazu: „Anfang Januar gehen immer die Anmeldezahlen in Fitnessstudios hoch, weil sich viele zu Silvester mehr Sport fürs neue Jahr vornehmen. So könnte es bei manchen Apps auch sein: Nach acht Wochen guckt keiner mehr drauf, bis auf einen eher kleineren Kreis von Patienten, die das wirklich nutzen.“ Es gebe sehr viele Angebote, aber nur die allerwenigsten erfüllten auch nur ansatzweise Anforderungen an ein Medizinprodukt. Wichtig sei zudem, dass verordnungsfähige Apps wie Medikamente im Praxissystem abrufbar sind.

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