Nutzenbewertung

G-BA: Zweite Chance für Hersteller

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Die Bundesregierung will den Pharmaunternehmen mit der AMG-Novelle eine zweite Chance geben: Demnach sollen die Hersteller künftig bereits vor Ablauf von einem Jahr ihr Produkt einer zweiten Nutzenbewertung unterziehen lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begrüßt das Vorgehen und sieht darin eine faire zweite Chance für die Pharmaunternehmen.

Gerade in der Anfangszeit der Nutzenbewertung kam es öfter zu negativen Bewertungen. Laut G-BA ist allerdings nicht die von ihm festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie fehlerhaft, sondern vielmehr reichen die Unternehmen mangelhafte oder unvollständige Dossiers ein.

Daher sei man aus rein formalen Gründen gezwungen, für die betroffenen Präparate einen Zusatznutzen abzulehnen. Mängel gab es laut G-BA in der Vergangenheit aufgrund von Nichtberücksichtigung der Vergleichstherapie, Verzicht auf Beratung und fehlende Dossierbestandteile.

Seit Anfang 2011 werden für neu zugelassene Arzneimittel Nutzenbewertungen durchgeführt. Arzneimittel mit negativer Bewertung werden einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Existiert keine, werden die Kosten für das Präparat maximal in Höhe der Vergleichstherapie festgelegt.

 

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