Typ-2-Diabetes

G-BA will Teststreifen aus GKV-Katalog streichen

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Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker sollen nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie soll dementsprechend geändert werden. Mit seinem Beschlussentwurf folgt der G-BA einer Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Bis zum 20. April können betroffene Verbände und Spitzenorganisationen zum Entwurf Stellung nehmen.

Die IQWiG-Bewertung habe weder für die Blutzucker- noch für die Urinzuckerselbstmessung einen Nutzenbeweis ergeben, so der G-BA. Studien zur Selbstmessungen hätten keine positiven Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität belegt. Die Selbstkontrolle sei weder medizinisch notwendig noch wirtschaftlich, urteilte der G-BA.

In der Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie kann der G-BA Medikamente von der Erstattung durch die Krankenkassen ausschließen. Zwar sind Urin- und Blutzuckerteststreifen keine Arzneimittel, doch als Produkte mit grundsätzlichem Erstattungsanspruch unterlägen auch sie dem Wirtschaftlichkeitsgebot und könnten in ihrer Verordnung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, so der G-BA.

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