Antidementiva

G-BA will Memantin ausschließen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will den NMDA-Rezeptor-Antagonisten Memantin (Axura/Merz und Ebixa/Lundbeck) von der Erstattung ausschließen. Nach Auffassung des Gremiums ist der therapeutische Nutzen des Antidementivums nicht nachgewiesen. Die Behandlung von Alzheimer-Patienten mit dem Wirkstoff sei deshalb medizinisch nicht notwendig und müsse folglich auch nicht von den Kassen übernommen werden, schlussfolgert der G-BA.

Bei Patienten mit schwerer Alzheimer-Demenz dürfen Memantin-Präparate jedoch weiterhin zu Lasten der Kassen verordnet werden. Für dieses Krankheitsstadium stehe derzeit keine zweckmäßigere Behandlung zur Verfügung, begründet der G-BA die Ausnahme. Stellt sich nach 24 Wochen Therapie kein Erfolg ein, gilt aber auch hier der Erstattungsausschluss.

Grundlage für die geplante Einschränkung ist eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Experten hatten für keine Patientengruppe einen Nutzenbeleg gefunden. Bei den Aktivitäten des tägliche Lebens sowie bei der kognitiven Leistungsfähigkeit hätten sich zwar Effekte gezeigt, sie seien jedoch gering ausgeprägt gewesen.

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