Prävention

G-BA will Alter für Krebsvorsorge festlegen

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Mit dem neuen „Krebsplan-Umsetzungsgesetz“ will die Regierung die Krebsvorsorge stärken. In seiner Stellungnahme begrüßt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Vorschlag im Referentenentwurf, dass künftig der G-BA selbst die Altersgrenzen für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen festlegen soll. Außerdem setzt sich der G-BA für den Wegfall von gesetzlichen Mindestabständen und Altersgrenzen bei den Vorsorgeuntersuchungen ein.

Die Übermittlung der Daten aus Vorsorgeuntersuchungen in organisierten Screeningprogrammen soll laut G-BA ebenfalls durchgeführt werden. Auch die Entwicklung neuer Krebsfrüherkennungsprogramme durch den G-BA wird als notwendig erachtet. Die im Entwurf vorgesehene Umsetzungsfrist von zwei Jahren sei allerdings zu kurz. Eine Einwilligungserklärung der Patienten zur Verwendung der anonymisierten Daten sieht der G-BA als nicht notwendig an.

Bei der Zusammenarbeit mit anderen klinischen Krebsregistern gibt es allerdings Kritik: So fordert der G-BA, dass die Aufgaben der einzelnen Akteure in der Qualitätssicherung bei onkologischen Erkrankungen klar geregelt werde. Auch eine Begrenzung der Dokumentation auf den bundesweit einheitlichen Satz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister lehnt der G-BA ab, da dadurch die Auswertung der Daten eingeschränkt werden könne.

 

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