Insulinanaloga/Glitazone

G-BA plant Ausschluss für Typ-2-Diabetiker

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Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will nun auch langwirksame Insulinanaloga für Patienten mit Typ-2-Diabetes aus der Versorgung ausschließen. Grundlage ist die im März vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) vorgelegte Nutzenbewertung von Insulin Glargin (Sanofi-Aventis) und Insulin Detemir (Novo Nordisk). Den Gutachtern zufolge bringen die Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin keinen Vorteil. Die Präparate sollen laut G-BA nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, solange sie mehr kosten als Humaninsulin.

Den gleichen Grundsatz hatte der G-BA im Februar vergangenen Jahres auch für die kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetikern beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Entscheidung allerdings beanstandet und durchgesetzt, dass die Präparate für minderjährige Typ-1-Diabetiker erstattet werden, auch wenn sie teurer als Humaninsulin sind.

Für Typ-2-Diabetiker sind die kurzwirksamen Insulinanaloga schon seit 2006 nicht mehr erstattungsfähig. Zahlreiche Hersteller haben deshalb inzwischen Rabattverträge mit Krankenkassen geschlossen.

Glitazone will der G-BA grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit ausschließen. Sie erhöhen dem Ausschuss zufolge nicht nur die Therapiekosten, sondern auch das Risikopotenzial für Patienten. Das IQWiG war in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass Glitazone bei Menschen mit Typ-2-Diabetes weder die Sterblichkeit noch makro- und mikrovaskuläre Folgekomplikationen besser als alternative Therapien vermindern. Für Schlaganfallpatienten oder Diabetiker, die häufig unter Hypoglykämien leiden, hatte das Institut allerdings Vorteile gesehen.

Die Hersteller können noch bis 21. Juli Stellung zu den geplanten Änderungen nehmen. Dass der Einspruch der Produzenten am Ergebnis noch etwas ändern wird, ist indes unwahrscheinlich.

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