Nutzenbewertung

VfA: G-BA begrenzt Innovationen

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Berlin -

Aus Sicht der forschenden Pharmaunternehmen profitieren in Deutschland nicht genug Menschen von innovativen Arzneimitteln. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), hatte zuvor angemerkt, dass bei der Nutzenbewertung hierzulande Medikamente häufiger positiv bewertet würden als in anderen Ländern. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) bemängelt, dass es zwar viele positive Beschlüsse gebe. Diese wirkten sich aber auf eine zu geringe Anzahl an Patienten aus.

Hecken hatte gesagt, dass man die verschiedenen Prüfverfahren der einzelnen Ländern zwar nicht immer miteinander vergleichen könne. Allerdings zeichne die bisherige Bilanz ein „klares Bild“, so Hecken. „Etwa 64 Prozent der neuen Arzneimitteln erreichen in Deutschland eine positive Bewertung. In anderen EU-Ländern ist das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv.“

VfA-Chefin Birgit Fischer dazu: „Bezogen auf die Anzahl der Medikamente findet der G-BA ähnlich häufig einen Zusatznutzen wie Prüfinstanzen in anderen Ländern. Durch seine Entscheidungspraxis beschränkt der G-BA diesen Zusatznutzen aber auf einen kleineren Teil der Patienten.“

Der G-BA halte die Zahl der Patienten, für die Zusatznutzen belegt wird, künstlich klein, moniert Fischer. Dadurch ergebe sich eine quantitative Begrenzung von Innovationen.

Die ehemalige Chefin der Barmer GEK zieht daher das Fazit: „Im Ergebnis bekommen wir eine Arzneimittelversorgung, die grundsätzlich gut ist (viele Präparate mit positivem Befund), die aber praktisch bei Wenigen ankommt (wenige Patienten, die für die Behandlung in Frage kommen).“

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