Versorgungsgesetz

G-BA: Länder bekommen zwei Sitze

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Das von der Koalition geplante Versorgungsgesetz steht vor dem Durchbruch: Nach monatelangen Verhandlungen hätten sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), die Fraktionen von CDU/CSU und FDP sowie Ländervertreter geeinigt, sagte der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU). Insbesondere um die Beteiligung der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hatte es zwischen Bund und Ländern zuletzt geteilte Meinungen gegeben.

Dem G-BA, der auch für die ärztliche Bedarfsplanung zuständig ist, sollen demnach künftig auch zwei Ländervertreter angehören. Die beiden Vertreter sollen ein Teilnahme- und Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht erhalten und von der GMK ernannt werden. „Es ist schlicht unmöglich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in seinen Richtlinien berücksichtigen kann“, so Grüttner.

Bei Selektivverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten bekämen die Länder Beteiligungsrechte. Vereinbart wurde zudem, dass die Krankenkassen für die einzelnen Kassenarten zukünftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen müssen. „Auf diese Weise können die Länder landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und entscheiden“, sagte Grüttner.

Die GMK hatte bei ihren letzten Sitzungen mehr Mitspracherechte in der Versorgungsplanung gefordert. Nachdem der ehemalige Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) den Ländern einen Kompromiss in Aussicht gestellt hatte, regte sich in den eigenen Reihen der Widerstand: Ein Mitspracherecht führe zu „Mischkompetenzen“, argumentierten die neue parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) und der neue gesundheitspolitische Sprecher Liberalen, Heinz Lanfermann. Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern müssten strikt getrennt werden.

Am Abend wollen die Fachpolitiker der Koalition weitere Details beraten. Durch das Gesetz sollen unter anderem Zuschläge für Ärzte ermöglicht werden, wenn sie zur Arbeit auf dem Land bereit sind. Damit will die Koalition ländliche Regionen für Ärzte attraktiver machen. Zudem soll die Versorgung in Kliniken und Praxen besser aufeinander abgestimmt werden; dazu soll ein dritter „spezialambulanter“ Versorgungssektor geschaffen werden.

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