Nutzenbewertung

Hecken: Deutschland attraktiv für Hersteller APOTHEKE ADHOC, 07.02.2013 12:17 Uhr

Attraktiver Pharma-Standort: Laut G-BA-Chef Josef Hecken werden neue Medikamente in Deutschland tendenziell besser bewertet als in anderen EU-Ländern. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Begeistert sind die Pharmaunternehmen nicht über das System der frühen Nutzenbewertung: Konnten sie früher bis zum Ablauf eines Patentes selbst die Preise festlegen, dürfen sie dies nur noch im ersten Jahr nach Markteinführung. Danach droht der Festbetrag – oder Verhandlungen mit den Krankenkassen. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), Josef Hecken, ist von der Attraktivität des Pharma-Standortes Deutschland jedoch überzeugt. In anderen EU-Ländern würden neue Medikamente insgesamt schlechter bewertet.

Seit dem AMNOG muss sich jedes neue Medikament der frühen Nutzenbewertung stellen: Der Hersteller reicht beim G-BA ein Dossier über den Zusatznutzen seines Präparates ein. Findet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Auftrag des G-BA einen Zusatznutzen, dürfen die Unternehmen mit den Kassen einen Preis aushandeln.

Für die Beschwerden der Hersteller hat Hecken kein Verständnis: „Auch mit der frühen Nutzenbewertung ist und bleibt Deutschland einer der weltweit attraktivsten Märkte für innovative Arzneimittel.“ Nach mittlerweile 28 Beschlüssen zeige sich, dass tendenziell sogar häufiger ein belegter Zusatznutzen anerkannt wird als in anderen EU-Ländern.

Zwar könne man die verschiedenen Prüfverfahren der einzelnen Ländern nicht immer miteinander vergleichen. Allerdings zeichne die bisherige Bilanz ein „klares Bild“, so Hecken. „Etwa 64 Prozent der neuen Arzneimitteln erreichen in Deutschland eine positive Bewertung. In anderen EU-Ländern ist das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv.“

In Frankreich und den Niederlanden gibt es eine dem deutschen System ähnliche Nutzenbewertung. In England, Schottland und Schweden werden Medikamente ökonomisch bewertet und erhalten eine Erstattungsobergrenze.

Medikamente, denen hierzulande noch ein geringer Zusatznutzen zugesprochen würde, würden dort häufig aus ökonomischen Gründen komplett von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen, so Hecken.