G-BA-Beschluss

Frühchen-Stationen fehlen Pfleger

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Berlin -

Die deutschen Kliniken geraten durch neue Standards in der Frühchen-Pflege unter Druck. Die strengeren Betreuungsregelungen für Kleinkindstationen können nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nur mit Verzögerung umgesetzt werden. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geforderten zusätzlichen Pflegekräfte seien auf dem Markt nicht zu bekommen, sagte Axel Mertens von der DKG. „Es klafft eine große Lücke, und sie zu schließen, wird Jahre dauern.“

Die neuen Regelungen bedeuten für die Kinderstationen im Schnitt eine Aufstockung des Personals um etwa ein Drittel. Viele Kliniken fragen sich, wie sie das umsetzen können; einige fürchten sogar, dass sie diese Reform nicht überstehen werden. Deutschlandweit gibt es rund 300 Frühchen-Stationen.

Die Standards gelten eigentlich ab sofort. Der G-BA hat allerdings in begründeten Ausnahmen eine Übergangsfrist bis 2017 eingeräumt. Aber selbst diese ist für Mertens zu kurz gefasst, denn die Fachkräfte müssten nicht nur eine dreijährige Pflegeausbildung durchlaufen. Anschließend stünden auch noch eine sechsmonatige Fachfortbildung sowie zwei Jahre Spezialpraktika auf dem Programm.

Im Moment reichten die 3000 Ausbildungsplätze in der Pflege gerade aus, um das ausscheidende Personal zu ersetzen. Daneben gebe es Kapazitäten für etwa 500 neue Ausbildungsplätze. Die müssten eigentlich längst eingerichtet sein. „Aber es fehlt das Geld und eine klare politische Zielvorgabe“, sagt Mertens.

Grundsätzlich halten die Fachleute die Vorgaben jedoch für richtig. Vor allem die etwa 9000 Babys, die jährlich mit einem Gewicht unter 1500 Gramm geboren werden, brauchen eine intensive Betreuung. Bislang ist eine Schwester für bis zu fünf Frühchen zuständig, jetzt soll es zum Teil einen Schlüssel eins zu eins geben.

Frühchen sind sehr anfällig für Infektionen, die schnell lebensbedrohlich werden können. „Dieses Risiko lässt sich mit intensiverer Pflege minimieren“, sagt Mertens, fügt aber gleich hinzu: „Ganz auszuschalten ist die Gefahr allerdings nie.“

Für die Kliniken kann die Reform auch aus einem anderen Grund teuer werden. „Die Neuregelungen haben für sie eine unangenehme haftungsrechtliche Situation geschaffen“, erläutert Mertens. Kommt ein Kind zu Schaden, und die Klinik kann den vorgeschriebenen Pflegestandard nicht nachweisen, drohen hohe Schadensersatzforderungen. „Auch aus diesem Grund müssen die Fristen nochmals auf den Prüfstand.“

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