Knieoperationen

G-BA-Beschluss ist unwirksam

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Krankenhäuser müssen keine Mindestmenge von Knieoperationen vorweisen, um Patienten behandeln zu können. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, das bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig ist. Es erklärte eine entsprechende Vorschrift des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für unwirksam.

Der G-BA hatte Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr mit sogenannten künstlichen Kniegelenken vorgesehen. Doch für diese Vorgabe fehlte laut Gericht die gesetzliche Grundlage. Geklagt hatte ein Krankenhaus aus Neuruppin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundessozialgericht (BSG) ist möglich.

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