Nutzenbewertung

G-BA beschließt neue Regeln

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Verfahrensordnung beschlossen. Kassen-, Ärzte- und Klinikvertreter haben damit festgelegt, wie der G-BA künftig neu zugelassene Medikamente prüfen soll. Die Regeln für die nunmehr fünfte Verfahrensordnung waren erstmals in einer Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstellt worden. Der Bundestag hatte am 15. Dezember zugestimmt. Im Februar sollen die ersten Prüfungen nach dem neuen Verfahren durchgeführt werden. Vorher muss allerdings noch das BMG als Rechtsaufsicht zustimmen.

„Mit Beschluss der Verfahrensordnung hat der G-BA nun zeitgerecht ein sehr konzentriertes, aber dennoch transparentes Bewertungsverfahren festgelegt, das die Rechtslage übersichtlich macht und hinreichende Normenklarheit für die Adressaten schafft", sagte der Vorsitzende Dr. Rainer Hess.

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