Nutzenbewertung

G-BA begrüßt Pflicht für Studien

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neuen Vorschläge der Koalition zur vergleichenden Nutzenbewertung begrüßt. Die eingebrachte Ergänzung sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Nun müsse der pharmazeutische Unternehmer auf Anforderung die Zweckmäßigkeit seines Arzneimittels nachweisen, wenn er einen Verordnungsausschluss vermeiden wolle. Das Verfahren selbst sei allerdings langwierig und kompliziert ausgestaltet.

Zuvor hatte der G-BA kritisiert, dass Hersteller die Nutzenbewertung umgehen könnten, indem sie keine Studien einreichen. In diesem Punkt besserte die Koalition nun laut einem Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) nach: Demnach darf das Gremium künftig bestimmte Studien für die Nutzenbewertung nachfordern. Kommt die Industrie dieser Forderung nicht nach, kann der G-BA die Verordnungsfähigkeit ausschließen.

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