Kein „Kuhhandel“ um Gleichpreisigkeit

Funke: „Sollbruchstelle“ in Spahns Plan B

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Berlin -

Der Widerstand im Lager der Landesapothekerkammern gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) formiert sich immer klarer: Hessen lehnt einen „Kuhhandel“ zur Aufgabe der Forderung nach Gleichpreisigkeit ebenso ab wie die Festschreibung von Rx-Boni im Sozialrecht. Zuvor hatte bereits die Apothekerkammer Nordrhein Spahns Plan B eine Abfuhr erteilt.

Spahn lehne ein Rx-Versandverbot ab, weil dies seiner Meinung nach juristisch – entgegen der Einschätzung zahlreicher Juristen – und politisch nicht durchsetzbar ist, schreibt Kammerpräsidentin Ursula Funke an die Mitglieder. „Die Gleichpreisigkeit wird somit nicht wiederhergestellt. Im Gegenteil, Boni für ausländische Versandapotheken sollen durch Aufnahme ins Sozialgesetzbuch begrenzt – oder besser gesagt: geadelt – werden.“

Auf ihren Einwand, dass für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung rund um die Uhr die Gleichpreisigkeit unerlässlich sei, habe Spahn in der ABDA-Mitgliederversammlung geantwortet, mit seinem Vorschlag erhielten Apotheker „Gleichpreisigkeit mit einer definierten Ausnahme“ – und diese sei nun eben der Versandhandel. Auch den Vergleich mit den Tierarzneimitteln habe Spahn nicht gelten lassen, weil es sich hierbei um eine nicht vergleichbare Sachlage handele, da es bei Tierarzneimitteln ein ärztliches Dispensierrecht gebe und die Problematik der Antibiotikaresistenzen im Vordergrund stünden.

„Mit dem Festschreiben von Boni werden unterschiedliche Preise zementiert. Diese Bonibegrenzung würde auch nur für den Bereich der GKV gelten, bei PKV-Rezepten bliebe der von Spahn beschriebene Wildwestzustand gerade erhalten. Für mich braucht es nicht viel, mir vorzustellen, dass Versicherer günstigere Tarife anbieten, wenn die Arzneimittel über den billigeren, ausländischen Versandhandel bezogen werden“, so Funke. Wie das „Versprechen“ des Bundesgesundheitsministers, die Höchstgrenze der Boni zu senken, wenn der Versandhandel einen Anteil von 5 Prozent erreichen oder übersteigen würde, umsetzbar sein soll, sei ihr nicht klar.

Für Funke gibt es eine „Sollbruchstelle“ in Spahns Plan, nämlich die „Tatsache, dass wir keine Gleichpreisigkeit in der Versorgung der Patientinnen und Patienten haben werden, was die Tür öffnet, die Preisbindung komplett aufzuheben“. Das sei der Knackpunkt. Ein Kuhhandel „Geld gegen Struktur“ sei gerade für junge Kollegen nicht zukunftsweisend. Daher habe auch der Vorstand der Kammer Hessen seine einstimmige Meinung bekräftigt, an seiner Resolution festzuhalten und weiterhin die Gleichpreisigkeit zu fordern.

Da Spahn klargestellt habe, dass es mit ihm nur sein Gesamtpaket gebe, werde der LAK-Vorstand jetzt in Ruhe und sorgfältig abwägen, „ob damit unser Beruf und die Arzneimittelversorgung durch die inhabergeführte Apotheke vor Ort – insbesondere für die junge Generation nach uns – zukunftsfähig gemacht werden können – oder ob dies der Einstieg in ein völlig anderes System eröffnet“.

Die Kammerversammlung hatte am 21. November eine Resolution verabschiedet: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich zeitnah für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung zu jeder Tag- und Nachtzeit durch die wohnortnahen Apotheken in Deutschland einsetzt und ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzt“, heißt es darin. Die einzig zielführende Maßnahme, um die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen, sei der Ausschluss von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Versandhandel.

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