Apothekerkammer Hessen

Funke: „So nicht, Herr Minister!“

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Berlin -

Schwere Vorwürfe gegen namentlich nicht genannte „führende Politiker“ erhebt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen: In der Diskussion über europarechtliche Fragen argumentierten diese mit „falschen Behauptungen“. Energisch widerspricht sie im aktuellen Newsletter der Kammer auch dem Eindruck, die Apotheker hätten dem Apothekenstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits zugestimmt: „So nicht, Herr Minister.“

Die politische Situation sei „nach wie vor mehr als unbefriedigend“, schreibt Funke in dem aktuellen Newsletter vor der heutigen Kammerversammlung. Es schreie schon zum Himmel, „wenn wir lesen müssen, wir Apotheker wären uns mit dem Bundesgesundheitsminister hinsichtlich seiner geplanten Gesetzgebung einig: Nein, wir sind uns alles andere als einig!“ Wenn es stimme, dass Spahn seinen Fraktionskollegen, „auf Nachfrage gerade der Abgeordneten, die sich nach wie vor mit Nachdruck für uns einsetzen“, erklärt habe, es sei doch alles bestens und mit den Apothekern abgestimmt, könne man Spahn nur zurufen: „So nicht, Herr Minister! Wir haben überhaupt nicht zugestimmt und sehen großen Änderungsbedarf in existenziellen Fragen!“

Sie habe mit hessischen Abgeordneten gesprochen und ihnen die Lage erklärt, so Funke: „Wir halten nach wie vor an der Forderung mit allem Nachdruck fest, dass § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG nicht gestrichen werden darf.“ Die Apotheker forderten die uneingeschränkte Gleichpreisigkeit. Das habe der Vorstand kürzlich nochmals bekräftigt.

Dann greift Funke die Politik frontal an: „Leider gibt es jedoch auch Abgeordnete in sehr hohen Funktionen, die einem gebetsmühlenartig auf alle Argumente entgegnen, man müsse als Bundesregierung halt europäisches Recht umsetzen. Vorlageverfahren (das zum Urteil des EuGH vom 19.10.2016 geführt hat) und Vertragsverletzungsverfahren werden in einen Topf geworfen und teilweise wird mit falschen Behauptungen argumentiert, die ganz leicht zu widerlegen sind, was allerdings einfach ignoriert wird.“

Welche Abgeordnete Funke mit ihrer Kritik im Auge hat, lässt sich nur spekulieren. In Frage kommt vor allem CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich, der beim DAV-Wirtschaftsforum die von Spahn angekündigte Streichung des Abs. 1 Satz 4 AMG ausdrücklich rechtfertigte. Daran festzuhalten sei europarechtlich „hochriskant“. Er habe die Sorge, dass dies eine „Steilvorlage“ für den EuGH werde, sagte Hennrich. Der EuGH könne dann sagen: „Die legen es darauf an und kommen wieder mit dem alten Schlamassel!“ Im Sozialgesetzbuch (SGB V) könne man nur den GKV-Bereich des Arzneimittelrechts regeln, erklärte Hennrich weiter. Die Privatpatienten fielen nicht darunter. Wenn man wie von der ABDA gefordert den Absatz 1, Satz 4 im § 78 belasse, könne „das Ganze“ wieder vor dem EuGH landen und dann könne „beim nächsten Mal alles in Rutschen geraten“.

Funke forderte ihre Kollegen auf, mit den Wahlkreis-Abgeordneten – „insbesondere denen aus der Regierungskoalition“ – zu sprechen und diese „mit den Auswirkungen unterschiedlicher Preise zu konfrontieren“. Die Erfahrung zeige, dass der direkte Kontakt im Wahlkreis durch nichts zu ersetzen sei und viel mehr Wirkung erziele.

Hoffnung schöpft die Kammerpräsidentin aus dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung. Man müsse jetzt den Patienten erklären, warum bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Sinne und zum Wohle des Patienten gleiche Preise wichtig seien und warum es nach diesem Urteil keinerlei „Zugaben“ mehr gebe. „Lassen Sie uns als Apotheker vor Ort diese Chance gemeinsam nutzen“, so Funke, dann würden die Patienten verstehen, „warum es keine Taschentücher, Zugaben, Tüten etc. gibt, wenn wir alle an einem Strang ziehen!“ Der BGH habe eine Chance eröffnet, zu verdeutlichen, dass gerade verschreibungspflichtige Arzneimittel Waren besonderer Art seien, für die es auch im Umgang mit ihnen besondere Bestimmungen gebe.

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