Vorsorgeuntersuchungen

Glaeske: Keine Rezept-Strafe für Chroniker

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Berlin -

Der Bremer Gesundheitsökonom Professor Dr. Gerd Glaeske hat die Abschaffung von Strafen für Patienten gefordert, die ärztliche Vorsorgeuntersuchungen schwänzen. „Das meiste Früherkennungsgeschehen ist äußerst zweifelhaft“, sagte Glaeske. Deshalb sei es eine „Katastrophe“, dass Kranke finanziell bestraft werden können, wenn sie solche Untersuchungen nicht wahrgenommen haben.

Glaeske bezog sich auf eine Regelung im Sozialgesetzbuch. Chroniker müssen demnach Zuzahlungen zu Arzneimitteln bis zu 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten, wenn sie bestimmte Früherkennungsuntersuchungen nicht besucht haben, dann aber erkranken. Das gilt zum Beispiel für Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen oder Diabetes. Ansonsten gilt für chronisch Kranke eine Obergrenze von 1 Prozent bei Zuzahlungen.

Angestoßen hatte die Debatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, der eine Überprüfung von Nutzen und Risiko von Früherkennungsuntersuchungen angemahnt hatte. Montgomery tritt für eine Analyse der Statistiken ein, die es zu den Vorsorgeuntersuchungen gibt. Er hatte damit reichlich Zustimmung bei Politik und Krankenkassen geerntet, aber auch Warnungen vor Verunsicherung der Patienten.

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