Gesetzespläne

Frist für Hausarztverträge

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Nach Gesetzesplänen der Koalition sollen alle Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge schließen müssen. Entsprechende Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ wurden in Fraktionskreisen bestätigt. Trotz einer Stärkung der Hausärzte durch die Gesundheitsreform 2007 seien nicht genügend Verträge zustande gekommen, „um den Versicherten ein entsprechendes flächendeckendes Angebot zu unterbreiten“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Insbesondere die Sozialdemokraten sind nach Angaben des Blatts darüber verärgert, dass von den insgesamt 217 Kassen bislang nur etwa 60 Hausärzteverträge abgeschlossen wurden, obwohl dies eigentlich bereits seit April 2007 Pflicht ist. Bislang hatten Union und SPD darauf verzichtet, den Kassen einen gesetzlichen Zeitrahmen vorzugeben. „Wir wollen damit das Verfahren beschleunigen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner der Zeitung.

Die Entscheidung für einen Hausarzttarif ist in der Regel mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen verbunden. Für die Mediziner ist eine auf fünf Jahre verlängerte Weiterbildung Pflicht. So soll auch die Qualität steigen, teure Facharztbesuche sollen eingedämmt werden.

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