Bundesinnenministerium

Friedrich will Pick-up-Auflagen APOTHEKE ADHOC, 05.06.2012 12:33 Uhr

Berlin - 

Gegen ein Pick-up-Verbot hatte das Bundesinnenministerium (BMI) wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Nachdem die Fachebene sehr deutlich Stellung bezogen hatte, gibt es nun einen offziellen Kommentar von Ressortchef Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU). Gegenüber den Gesundheitsexperten der Union hat der Minister einen Vorschlag unterbreitet, nach dem für Pick-up-Stellen schärfere Auflagen gelten sollen.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU), und der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Jens Spahn (CDU) hatten Friedrich um eine Stellungnahme zu Pick-up-Stellen gebeten. Zuvor hatte dessen Ressort gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Vorschlag der ABDA abgelehnt, Pick-up-Stellen wie Rezeptsammelstellen zu behandeln und einer Bedarfsprüfung zu unterwerfen.

Friedrich schreibt an Singhammer und Spahn: „Den hierzu und zu vorangegangenen Änderungsvorschlägen geäußerten Bedenken des für Grundrechtsfragen federführenden Bundesministeriums der Justiz kann ich mich nicht verschließen.“ Denn der Vorschlag der ABDA hätte letztlich doch wieder zu einem faktischen Verbot der Pick-up-Stellen geführt, weil sich diese nicht an unterversorgten Orten befänden, argumentiert Friedrich.

 

 

Allerdings könnten aus Sicht BMI eine „weniger einschneidende Regelung“ die verfassungsrechtlichen Bedenken aufheben: „Sollten bei der Arzneimittelabgabe über Pick-up-Stellen Sicherheitsdefizite zu befürchten stehen, könnte diesen über eine Verschärfung der Lagerungs-, Versand- oder Abholungsregelungen begegnet werden“, so Friedrich. Entsprechende Änderungsvorschläge seien schon in der vergangenen Legislaturperiode unterbreitet worden.

Seinerzeit hatte die SPD hatte in der Großen Koalition Auflagen für Pick-up-Stellen gefordert. So sollte etwa die für die Übergabe der Arzneimittel zuständige Person über einen Sachkundenachweis für Arzneimittel verfügen. Mit den vorgeschlagenen Auflagen wären Pick-up-Stellen de facto nur noch in Drogerien möglich gewesen. Die ABDA hatte dies abgelehnt, weil man im Apothekerhaus die Schaffung von Light-Apotheken befürchtete.

Spahn kommentierte den Brief von Friedrich so: „Das Schreiben des Bundesinnenministers zeigt Wege auf, wie eine Verschärfung der Auflagen des Pick-Up verfassungskonform möglich ist. Wenn sich die Apothekerschaft darauf einlässt, wäre dies ein möglicher Kompromiss.“