Freistellungsanspruch

SPD: Pflegeauszeit für Freunde und Nachbarn

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Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Freistellungsanspruch für Pflegende stärker auszuweiten als von der Großen Koalition geplant. Demnach sollten nicht nur Ehepartner und Kinder die vorgesehene bezahlte zehntägige Auszeit vom Beruf in Anspruch nehmen können, sondern auch weiter entfernte Verwandte oder Freunde. „Es sollten alle unterstützt werden, die bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen“, sagte die Vizefraktionsvorsitzende Dr. Carola Reimann der Berliner Zeitung. Das betreffe auch Freunde und Nachbarn – vorausgesetzt, der Pflegebedürftige habe sie in einer Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung dafür namentlich benannt.

„In Zeiten, in denen von der jungen Generation verlangt wird, für einen Job überall hinzugehen, spielen bei der Pflege stabile Netzwerke am Wohnort der Eltern eine immer wichtigere Rolle“, argumentierte die SPD-Politikerin. Zudem gebe es immer mehr Pflegebedürftige ohne Kinder.

Die zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf ist in der ersten Stufe der Pflegereform geplant und soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die große Koalition erwägt Reimann zufolge darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung, wenn Angehörige im Sterben liegen. Details seien aber noch ungeklärt.

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