BMG nimmt Apothekern TTIP-Sorgen Alexander Müller, 16.02.2015 15:20 Uhr
Das deutsche Apothekenwesen wird aus Sicht der Bundesregierung von den Freihandelsabkommen CETA und TTIP nicht umgekrempelt: Fremd- und Mehrbesitzverbot blieben erhalten, ebenso die Apothekenpflicht, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegenüber der ABDA mit.
Zwischen BMG und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sei intensiv erörtert worden, ob im Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) hinreichende Einschränkungen für den Apothekenbereich oder den Versandhandel mit Arzneimitteln vorgesehen seien, heißt es aus dem Ressort von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Mit dem Ergebnis ist die Regierung offenbar zufrieden: Das Abkommen sehe für den Einzelhandel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zahlreiche Ausnahmen vor, die für die ganze EU oder speziell für Deutschland gälten. „Die Vorbehalte decken alle Beschränkungen ab, die im deutschen Apothekenrecht bestehen, wie etwa das Mehrbesitzverbot, das Fremdbesitzverbot, den beschränkten Versandhandel, die Apothekenpflicht oder andere“, so das BMG.
In den Verhandlungen mit den USA über TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) gebe es ebenfalls „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass die „bestehenden deutschen Einschränkungen des unbeschränkten Marktzugangs in diesem sensiblen Bereich aufweichen“, so das Ministerium weiter. Gleiches gilt für das Abkommen mit verschiedenen anderen Staaten (Trade in Services Agreement, TiSA). Es werde aller Voraussicht nach vergleichbare Vorbehalte wie CETA beinhalten.
Die EU-Kommission hatte schon im April 2014 beteuert, dass am deutschen Fremd- und Mehrbesitzverbot nicht mehr gerüttelt werde. Auch die Gesamtzahl der Apotheken bleibe auf bis zu drei Filialen beschränkt. „Das geplante Handelsabkommen TTIP wird, wie jedes Abkommen, das wir verhandeln, den Vorgaben des Apotheken- und Arzneimittelgesetzes voll Rechnung tragen“, so ein Sprecher der Brüsseler Behörde damals.
Die Apotheker hatten sich dennoch Sorgen gemacht, dass die Verhandlungen der EU über die Freihandelsabkommen den Apothekenmarkt quasi durch die Hintertür radikal liberalisieren könnten. Beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München hatten die Apotheker Bundesregierung und EU-Kommission dazu aufgefordert, die Entscheidungshoheit in Fragen der Gesundheitspolitik den Mitgliedstaaten zu überlassen. Jedes Land sollte sein Gesundheitssystem selbst organisieren können.
ABDA-Chefjurist Lutz Tisch hatte sich kurz vor Weihnachten an die Zentralabteilung des BMG gewandt, die für Europa und andere internationale Themen zuständig ist. Man werbe „nochmals eindrücklich um erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der potentiellen Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die Arzneimittelversorgung“, schrieb Tisch am 17. Dezember an das BMG.
Aus Sicht der ABDA müssten die Apotheker wegen des Patientekontakts unbedingt im Kontext von Gesundheitsdienstleistungen gesehen werden – und nicht im Bereich Pharma behandelt werden. Dies sei aber offenbar im Rahmen eines Fachgespräch im November anders gewesen, moniert Tisch und fügt etwas säuerlich hinzu, dass die ABDA deswegen nicht eingeladen gewesen sei.
Für die Apotheker sei es besonders wichtig, die Grundpfeiler des deutschen Apothenrechts in den Anhängen der Freihandelsabkommen zu verankern: Apothekenpflicht und Fremd- und Mehrbesitzverbot. Zwar würden im mittlerweile publizierten CETA-Abkommen maßgebliche Gesetzesangaben wiedergegeben. „Leider ist der gesamte Text dieses Abkommens derart umfangreich und kompliziert, dass unsererseits keine abschließende Einschätzung vorgenommen werden kann, ob möglicherweise noch Ergänzungsbedarf […] bestehen könnte“, räumt die ABDA ein.
Damit ist die Standesvertretung aber offenbar nicht allein. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, hatte unlängst beim „Zukunftskongress öffentliche Apotheke“ in Bonn erklärt, TTIP sei „richtig gefährlich“. Sie habe sich mit dem EU-Gesundheitskommissar getroffen und sei erschüttert gewesen, wie wenig er Fragen zu TTIP habe beantworten können.
Das BMG sucht die Apotheker zu beruhigen: „Wir geben Ihnen völlig Recht, dass die Tätigkeit der Apotheker in internationalen Handelsabkommen nicht nur im Zusammenhang mit dem Pharmasektor zu sehen ist, sondern auch und gerade in der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Bereits das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services, GATS) enthalte entsprechende Vorbehalte für Apotheken.
Dabei sei etwa der Versandhandel für die EU ganz ausgenommen. Auch bei der Gründung von Apotheken gebe es Beschränkungen. „Diese Vorbehalte sind auch in allen auf Basis des GATS geschlossenen Abkommen stets beibehalten worden“, versichert das BMG. Die ABDA dürfe aber jederzeit weitere Stellungnahmen einreichen, für ergänzenden Gesprächsbedarf stehe man gerne zur Verfügung, heißt es aus dem Ministeriums.
Diskutiert wurde im Zusammenhang mit den Freihandelsabkommen auch über die Zulassung von Arzneimitteln. Brigitte Zypries (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im federführenden BMWi und dort für die Außenwirtschaft zuständig, betonte, TTIP werde darauf keine Auswirkungen haben. Es werde „nach derzeitigem Kenntnisstand“ keine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen geben, so Zypries auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag vor knapp einem Jahr.