Freihandelsabkommen

TTIP bringt keine Apothekenketten

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Berlin -

Seit knapp einem Jahr wird hinter verschlossenen Türen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA (TTIP) verhandelt. Die Verhandlungen werden aufgrund ihrer Intransparenz kritisiert. Auch bei den Apothekern wächst die Sorge, dass es am Ende eine Liberalisierung durch die Hintertür geben könnte. Doch ein Sprecher der EU-Kommission versichert: „Das geplante Handelsabkommen TTIP wird, wie jedes Abkommen, das wir verhandeln, den Vorgaben des Apotheken- und Arzneimittelgesetzes voll Rechnung tragen.“

Nicht gerüttelt wird dem Sprecher zufolge an Fremd- und Mehrbesitzverbot: So dürften auch nach Abschluss des Abkommens nur natürliche Personen und keine Kapitalgesellschaften eine Apotheke betreiben. Die Inhaber müssten ortsansässig sein, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten oder eine Apotheke zu eröffnen.

Auch die Gesamtzahl der Apotheken bleibe auf bis zu drei Filialen beschränkt. Apotheker, die ihre Approbation nicht in Deutschland erworben haben, sollen weiter nur Apotheken übernehmen können, die bereits seit mindestens drei Jahren existieren. Apothekern aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, bleibt die Selbstständigkeit verwehrt.

Vor einigen Jahren hatte die EU-Kommission an der Dreijahres-Regelung gerüttelt; die ABDA hatte sich damals gegen eine Lockerung ausgesprochen. Dagegen wurde die Anerkennung der ausländischen Approbation vereinfacht.

Auch auf die Zulassung von Arzneimitteln soll das TTIP keine Auswirkungen haben. Das bestätigte Brigitte Zypries (SPD), die als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Außenwirtschaft zuständig ist. Es werde „nach derzeitigem Kenntnisstand“ keine gegenseitige Anerkennung der Zulassungen geben, so Zypries auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag.

Das TTIP soll Handelshemmnisse wie Zölle, unnötige Regelungen und Investitionsbeschränkungen aufheben und so den transatlantischen Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen erleichtern: „Das Abkommen wird die beiderseitige Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie Regeln zu handelsbezogenen Fragen vorsehen“, heißt es in den vertraulichen Leitlinien für die Verhandlungen aus dem Juni 2013.

Allerdings soll auch sichergestellt werden, dass die Vertragsparteien weiterhin „für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderliche Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau“ treffen können. Als Beispiel wird unter anderem die Gesundheitversorgung genannt.

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