ABDA: Apotheker von TTIP nicht betroffen Lothar Klein, 04.05.2016 13:07 Uhr
Die Veröffentlichung der TTIP-Dokumente durch Greenpeace hat eine aufgeregte und kontroverse Diskussion über die Folgen des angestrebten Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU ausgelöst. Im Mittelpunkt steht der Verbraucherschutz. Als Beispiele verweisen TTIP-Kritiker unter anderem auf Genmais- und Chlorhühnchenimporte aus den USA. Die Apotheker müssen TTIP aber nicht fürchten, meint die ABDA: „Eine – bisher nur kursorische – Durchsicht der bekannt gewordenen Dokumente gibt keine Anhaltspunkte, dass das Apothekenrecht betroffen sein könnte“, so ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern.
Die ABDA kenne die Position der Bundesregierung, dass das Gesundheitswesen im Anhang als Ausnahme stehe wie beim CETA-Abkommen mit Canada. „Aber natürlich werden wir die weitere Entwicklung engmaschig beobachten“, so Kern.
Keine Probleme mit TTIP haben auch die Arzneimittelhersteller. Im Gegenteil: der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sehen darin sogar Vorteile: „Der BPI sieht in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) eine wichtige Chance für den freien und fairen Handel mit pharmazeutischen Produkten“, so Lorenz Becker, Leiter des BPI-Büros in Brüssel, zu APOTHEKE ADHOC.
Die schon heute geltenden hohen Standards in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union würden auf dem bestehenden hohen Niveau harmonisiert. „Nach einer ersten Durchsicht der jetzt von Greenpeace vorgestellten Dokumente aus den TTIP-Verhandlungen ergeben sich aus unserer Sicht keine Hinweise darauf, dass die geltenden hohen Standards für Arzneimittel und für Medizinprodukte in irgendeiner Weise gesenkt oder eingeschränkt werden sollen“, so Becker. Ausdrücklich begrüße der BPI die vorgesehene wechselseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen (Good Manufacturing Practice), die die pharmazeutische Industrie von administrativen Belastungen befreien werde: „Dies ist auch im Interesse der Patienten.“
Auch der BAH kann keine Probleme für die Arzneimittelsicherheit erkennen. Die Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen TTIP sollten für Bürgerinnen und Bürger transparent und nachvollziehbar sein, fordert BAH-Hauptgeschäftsführer Martin Weiser. Dem BAH sei es ein wichtiges Anliegen, dass sich die hohen Standards in der deutschen Gesundheitsversorgung durch TTIP nicht verschlechterten. In diesem Zusammenhang sei es wichtig zu betonen, dass auch mit dem Freihandelsabkommen TTIP weiterhin die EU-Mitgliedstaaten für die Gesundheitsversorgung zuständig und verantwortlich sind.
Weiser zu APOTHEKE ADHOC: „TTIP bietet Arzneimittel-Herstellern die große Chance, vor allem technische und regulatorische Standards zu vereinheitlichen. Beispielsweise sollen die Inspektionen der sogenannten guten Herstellungspraxis GMP gegenseitig anerkannt werden. Hierfür hat sich der BAH gemeinsam mit dem europäischen Dachverband AESGP seit dem Beginn der Verhandlungen stark gemacht.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, sieht in TTIP hingegen eine Bedrohung für das deutsche Gesundheitswesen: „Wir fordern die europäischen Verhandlungsführer dazu auf, mit sofortiger Wirkung alle Gesundheitsdienstleistungen, -standards und -leitlinien aus den TTIP-Verhandlungen zu streichen.“ Offensichtlich sähen die USA alle bewährten Standards des Gesundheitswesens in Deutschland und Europa als Handelshemmnisse an.
Montgomery: „Gesundheit ist keine Handelsware. Diesen Grundsatz darf die Politik auch nicht für einen Tauschhandel opfern. Eine McDonaldisierung der Medizin als Trade Off für mehr Autoexporte ist inakzeptabel. Das Patientenwohl steht an erster Stelle. Dafür müssen die europäischen Verhandlungsführer einstehen."
Allerdings gilt Montgomerys Reaktion auch im Ärztelager als Einzelstimme. Vielmehr sieht man dort die kraftvolle Rhetorik des BÄK-Chef als Ablenkungsmanöver vom internen Ärztestreit über die GOÄ-Vergütung für Privatpatienten. Montgomerys Wertung sei durch die veröffentlichten TTIP-Dokumente nicht gedeckt, heißt es hinter vorgehaltener Hand.
Tatsächlich findet sich in den TTIP-Dokumenten ein Abschnitt zu Arzneimitteln. Darin wird die gemeinsame Absicht der USA und der EU erkennbar, ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen zu schließen. Danach ist die US-Aufsichtsbehörde FDA (Food and Drug Administration) bereit, die Inspektionen durch die jeweiligen Landesbehörden zu akzeptieren. Dazu sollen bis zum Abschluss in allen EU-Staaten entsprechende Berichte erstellt werden. Allerdings will sich die FDA vorbehalten, auf Grundlage der Länderberichte eine eigene Wertung der GMP-Zustände in den EU-Mitgliedsstaaten vorzunehmen.