Freie Demokraten

Lindner: Wettbewerb statt ABDA-Interessen

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Berlin -

FDP-Chef Christian Lindner hat sich erneut gegen ein Verbot des Rx-Versandverbots ausgesprochen. Zum Auftakt des FDP-Parteitages, auf dem das Wahlprogramm beschlossen werden soll, sagte Linder mit Blick auf diesen Streit, die FDP sei „nicht die Partei organisierter Interessen, sondern die Partei für die Wahlfreiheit der Kunden“. Die FDP stehe für Wettbewerb und nicht für den Schutz von Interessen. Damit stellte sich Lindner klar gegen die von der ABDA vertretene Politik.

Zuvor hatte Lindner die FDP zwar als „Garant für den Mittelstand“ bezeichnet. Dem Bundeswirtschaftsministerium und der großen Koalition warf Lindner vor, die Wirtschaft nur mit Bürokratie zu überziehen anstatt zu erneuern. Auf solche Politik antworte die FDP mit klaren Standards und Wettbewerb. Man könne nicht Apotheken vor Ort und Versandapotheken gegeneinander ausspielen. „Der Staat ist nicht der Aufpasser oder Erziehungsberechtigte“, sagte Lindner. Die FDP setze auf den Einzelnen und „der ist nicht schwach oder hilfebedürftig“.

Dem FDP-Parteitag liegen mehrere Anträge zum Rx-Versandhandel vor. Darüber könnte es in den nächsten beiden Tagen zu einer kontroversen Debatte kommen. Der FDP-Landesverband Baden-Württemberg hat einen Gegenantrag zum Verbot des Rx-Versandhandels eingereicht. Insgesamt liegen den FDP-Delegierten vier Anträge zur Arzneimittelversorgung vor. Die FDP-Führung lehnt ein Rx-Versandverbot klar ab.

Ein Antrag des FDP-Bundesfachausschusses Gesundheit stützt den Kurs von Parteichef Lindner, der bereits kurz nach dem EuGH-Urteil ablehnt hatte, Apotheken „unter Naturschutz“ zu stellen. Noch darüber hinaus geht ein Antrag aus Niedersachsen. Dieser lehnt nicht nur ein Rx-Versandverbot ab, sondern fordert die Abschaffung der Festpreise für Rx-Arzneimittel und die Einführung eines „begrenzten Preiswettbewerbs beim Einzelhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“. Ein weiterer Antrag befasst sich mit Lieferengpässen und schlägt eine nationale Arzneimittelreserve vor.

Frontal gegen Lindner und den offiziellen Parteikurs stellt sich hingegen die Landes-FDP von Baden-Württemberg mit ihrem Änderungsantrag zum Wahlprogramm: Durch das EuGH-Urteil sei eine Wettbewerbsverzerrung entstanden, schreiben die Liberalen aus dem Stammland der FDP: „Wir Freie Demokraten fordern ein befristetes Untersagen des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, damit die Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleibt.“

Sinn der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sei ein einheitlicher Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel in allen Apotheken. Damit solle verhindert werden, dass hilfebedürftige Patienten Preise vergleichen müssten. Außerdem solle eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gewährleistet werden. Apotheken sollten in einen Qualitätswettbewerb treten und ein möglicherweise ruinöser Preiswettbewerb für Apotheken verhindert werden, heißt es in der Begründung und weiter: „Die Arzneimittelpreisverordnung ist ein sinnvolles Instrument, um die Versorgung mit Arzneimitteln flächendeckend sicherzustellen. Die Gewährung von Rabatten im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel führt zu Rosinenpickerei und Fehlanreizen.“

Arzneimittel seien Güter besonderer Art, argumentiert die FDP Baden-Württemberg ganz auf der Linie der ABDA. Bei ihrer Anwendung gehe es um das sensible Gut Gesundheit. Zum Schutz des Patienten und um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu gewährleisten, bestehe bei der Abgabe von Arzneimitteln in der öffentlichen Apotheke deshalb eine Beratungspflicht. Der Patient, der Medikamente benötige, befinde sich häufig in einer Notlage und könne deshalb keine klassische Konsumentenentscheidung treffen.

„Werden keine politischen/gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen, würden die Apotheken durch das Urteil des EuGH einem Preiswettbewerb mit ausländischen Versandapotheken ausgesetzt. Dieser Preiswettbewerb fände aus hiesiger Sicht unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen statt“, so der Antrag. Es bestehe die Gefahr, dass viele öffentliche Apotheken möglicherweise diesen Wettbewerb nicht bestehen: „Zur Sicherstellung einer hochwertigen und sicheren Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist ein Untersagen des Versandhandels mit diesen Gütern besonderer Art das nicht nur geeignete, sondern erforderliche Mittel, um die erheblichen Wettbewerbsunterschiede zwischen Versandhandel und öffentlicher Apotheke in diesem Bereich ausgleichen zu können.“

Im von der FDP-Führung vorgeschlagenen Wahlprogramm heißt es dagegen: „Zur Stärkung der inhabergeführten Apotheke vor Ort setzen wir Freie Demokraten uns ferner dafür ein, dass beispielsweise Abrechnungsmöglichkeiten für besondere Leistungen, insbesondere die individuelle Beratung, eingeführt werden. Ein Sicherstellungszuschlag für Apotheken in abgelegenen Standorten würde zudem dazu führen, dass die leistungsfähigen Strukturen flächendeckend erhalten bleiben“, heißt es darin. Zusätzlich müssten Notdienste angemessen honoriert und dringend Bürokratie im Arzneimittelwesen abgebaut werden.

Die FDP beteuert, mit diesen Vorschlägen die flächendeckende Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln rund um die Uhr sowie die qualifizierte Beratung von Patienten zu sichern. Die FDP setze sich „für faire Rahmenbedingungen“ zwischen inländischen Apotheken und ausländischen Versandapotheken ein und wolle die inhabergeführten Apotheken in Deutschland stärken. „Ein pauschales Versandhandelsverbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln lehnen wir ab, denn jede Patientin und jeder Patient sollte die Wahlfreiheit haben, von wem er sein rezeptpflichtiges Arzneimittel bezieht“, so das Wahlprogramm.

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