In Deutschland gab es im vergangenen Jahr so viele Freie Berufe wie noch nie. Das zeigt ein entsprechender Bericht der Bundesregierung. Seit 2002 ist die Zahl der selbstständigen Freiberufler um 62 Prozent auf 1,2 Millionen angestiegen. Im Gegensatz zu fast allen anderen Berufsgruppen ging die Zahl der selbstständigen Apotheker im gleichen Zeitraum um 17 Prozent auf 18.200 zurück.
Der Anteil der Freien Berufe an der Gesamtzahl aller Selbstständigen ist von 20 Prozent im Jahr 2000 auf 27 Prozent 2011 gestiegen. Unter den selbstständigen Freiberuflern stellen die freien Kulturberufe mit 291.000 Angehörigen die größte Gruppe dar, gefolgt von den freien Heilberufen (136.000), den Ärzten (124.000) und den Rechtsanwälten (114.000). Den prozentual stärksten Zuwachs gab es im Bereich der „neuen“ Freien Berufe, etwa bei Softwareentwicklern oder Homepage-Designern sowie in der Umweltberatung oder der selbstständigen Kranken- und Altenpflege.
Die wirtschaftliche Situation der einzelnen Berufe entwickelte sich dem Bericht zufolge unterschiedlich: Den höchsten Umsatz hatten demnach Apotheker mit durchschnittlich 2,1 Millionen Euro. Die Autoren orientieren sich bei ihrer Einschätzung allerdings an der Umsatzsteuerstatistik. Während die Abgabe von Arzneimitteln voll umsatzsteuerpflichtig ist, fällt für ärztliche Leistungen, bei denen das therapeutische Ziel im Vordergrund steht, keine Umsatzsteuer an.
Zahnarztpraxen landeten mit 436.000 Euro auf Platz 5, Allgemein- und Facharztpraxen mit 305.000 Euro auf Platz 9. Die geringsten Umsätze hatten mit 70.000 Euro selbstständige Journalisten und Pressefotografen.
Bei den durchschnittlichen Einkünften lagen allerdings Notare mit 192.000 Euro und Patentanwälte mit 154.000 Euro vorn. Zahnärzte folgen mit 122.000 Euro und Ärzte mit 105.000 Euro. Die Angaben des Statistischen Bundesamtes stammen aus dem Jahr 2007, Apotheker werden unter den ausgewählten Freien Berufen nicht aufgeführt.
In ihrem Bericht würdigt die Bundesregierung die Freiberuflichkeit des Apothekers, die die Gewähr biete, „dass unabhängig von Kapitalinteressen eines externen Unternehmers der Apothekenberuf zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt wird“. Die Regelung des deutschen Apothekenrechts beschränke zwar die Niederlassungsfreiheit. Dies sei jedoch durch das Ziel, „eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen“, gerechtfertigt.
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