Freie Arzt- und Apothekenwahl in EU Désirée Kietzmann, 02.07.2008 15:40 Uhr
Eine neue EU-Richtlinie soll künftig die Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung klar definieren. Die Europäische Kommission verabschiedete heute den Entwurf für ein entsprechendes Regelwerk. Nach den Plänen sollen Patienten künftig Leistungen von Ärzten und Apotheken auch im Ausland in Anspruch nehmen können. Die Kosten dafür müssten dann in gleicher Höhe erstattet werden, wie sie auch bei einer Behandlung im eigenen Land angefallen wären.
Die Richtlinie gelte ohne Einschränkung für alle Behandlungen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Therapie auch im Heimatland des Patienten angeboten werde, sagte EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou in Brüssel. Das Gleiche gelte für Arzneimittel: „Bekommt ein Patient im Ausland ein Medikament verschrieben, das im Wohnsitzland nicht zugelassen oder im Handel ist, wird es auch nicht erstattet“, so Vassiliou.
Nach den Plänen der EU-Kommission können Patienten künftig ambulante Behandlungen im Ausland ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse beanspruchen. Sollte die Behandlung teurer sein als im Inland, müsse der Patient die Mehrkosten selbst tragen. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, bei zu starker finanzieller oder bürokratischer Belastung bei der Kommission ein System der vorherigen Genehmigung zu erbitten, sagte Vassiliou.
Die Richtlinie soll zudem die Zusammenarbeit der europäischen Gesundheitssysteme fördern. Insbesondere für Grenzregionen sieht Vassiliou durch die effiziente Nutzung der Ressourcen Vorteile. Spezialisierte Zentren in verschiedenen Mitgliedstaaten könnten zudem den Zugang zu besonderen Behandlung bei seltenen Erkrankungen erleichtern.
Da die Gesundheitsversorgung nicht in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fällt, musste die Kommission sie im Rahmen der erneuerten Sozialagenda behandeln. Der Europäische Gerichtshof hatte in der Vergangenheit eine Reihe an Urteilen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gefällt. Die Richtlinie soll deshalb einen klaren Rahmen schaffen. Ob sie in der nun vorgelegten Form in Kraft treten wird, ist indes offen. Denn zunächst haben nun Rat und Parlament Gelegenheit, ihre Anmerkungen einzubringen.