Ohne Rx-Versandverbot droht Zusammenbruch APOTHEKE ADHOC, 01.02.2017 08:01 Uhr
Kommt das Rx-Versandverbot nicht, dann steht das inhabergeführte Apothekensystem in Deutschland mittelfristig vor dem Zusammenbruch. So sieht es die Freie Apothekerschaft (FA). Den Gegnern werfen die Apotheker Illoyalität und politische Unzuverlässigkeit vor.
Den deutschen Apotheken sei vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen übertragen worden, so die Freie Apothekerschaft. Dies gehe einher mit überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Verbot des Rx-Versands durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken ablehnten, dann müsse man an deren Loyalität und Verlässlichkeit gegenüber den Apotheken und den Apothekenmitarbeitern zweifeln. „Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden“, befürchtet die FA.
Apotheken seien gesetzlich verpflichtet, rund um die Uhr für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sorgen. Alle Vorgänge zur Belieferung eines Rezeptes seien per Gesetz und vom GKV-Spitzenverband bis ins Detail vorgegeben. „Leider fehlt den Verantwortlichen der Krankenkassen jegliches Verständnis dafür, ob zum Beispiel die von ihnen vorgegebenen Arzneimittel-Lieferverträge überhaupt eingehalten werden können. Die Apotheken bezahlen diesen Fehler der sogenannten Selbstverwaltung mit dem Verzicht auf die komplette Honorierung und auf die gänzliche Erstattung des Arzneimittels, obwohl der Versicherte durch die Apotheke mit dem korrekten Wirkstoff versorgt wurde. Das nennt man dann Retaxierung“, kritisiert die FA-Vorsitzende Dr. Helma Gröschel.
Es stelle sich die Frage, wie ausländische Versandapotheken ihre niedrigen Preise finanzieren könnten? Bei etwa 10 Prozent der Verordnungen müsse Rücksprache mit der Praxis gehalten werden, weil zum Beispiel die Verordnung nicht eindeutig sei, Formfehler wie eine vergessene Unterschrift gefunden würden oder Arzneimittel nicht lieferbar seien. Meist gehe dies einher mit einer schriftlichen Änderung der Verordnung durch den Arzt.
Teilweise würden Verordnungen anderer Fachärzte wegen Wechselwirkungen geändert. Diese Form der Beratung sei grenzüberschreitend schlicht nicht möglich. Angesichts der nur eingeschränkt möglichen Kontrolle müsse man annehmen, dass ausländische Versandapotheken im Hinblick auf Retaxierungen entweder nur bedingt oder gar nicht belangt werden könnten.
Den deutschen Apotheken würden durch Retaxierungen der Krankenkassen hingegen jährlich mehrere Millionen Euro vorenthalten – trotz erbrachter Versorgung des Patienten. Bei Rezepturen werde den Apotheken nicht einmal der Mindestlohn gewährt. Für die Abgabe und Dokumentation eines Betäubungsmittels entstünden der Apotheke Kosten von etwa 18 Euro. Trotz einer gesetzlich avisierten Erhöhung der Gebühren seien die Apotheken noch weit von einer Kostendeckung entfernt. „Wo gibt es in Deutschland Branchen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind und zur Erfüllung dessen noch Geld mitbringen müssen? Versandapotheken sind von dieser Belieferung an Patienten übrigens grundsätzlich ausgeschlossen“, so die Mitteilung.
„Wenn nun Politiker mit derart weitreichenden Entscheidungen dazu beitragen, dass Aktiengesellschaften mit europarechtlich fragwürdigen Rabattangeboten und einer Konzentration unter anderem auf Arzneimittel für chronisch Kranke den deutschen Apotheken Patienten entziehen, dann sind diese Politiker ursächlich dafür verantwortlich, dass nach und nach die inhabergeführten Apotheken vom Markt verschwinden“, mahnt Gröschel.