Bei der Freien Apothekerschaft (FA) stehen „die Zeichen auf Sturm“, denn einfach hinnehmen werde man den Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) nicht. Bereits das Statement des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu Beginn des Dokuments lese sich „wie Hohn“, denn von einer Erhöhung des Fixums scheint die Apothekerschaft noch immer meilenweit entfernt. Dementsprechend strebt die FA hier ein weiteres Gutachten an, dass man den Bundestagsabgeordneten zukommen lassen will.
„Mit dem Referentenentwurf erklärt Herr Lauterbach mit Zustimmung der Ampelparteien die Vernichtung eines der wichtigsten Leistungserbringer im Gesundheitswesen“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Tagtäglich sei man für die Patient:innen da, aber: „Wir werden immer wieder ‚abserviert‘, und das, obwohl wir tagtäglich dem Gesundheitsminister und der Politik das Angesicht retten, egal wie katastrophal die Arzneimittelverfügbarkeit oder die Probleme der Telematikinfrastruktur mit dem E-Rezept sind. Von den Bundestagsabgeordneten erwarten wir eine Ablehnung des Entwurfs.“
Also habe die FA nun erneut über ihre Kanzlei Brock Müller Ziegenbein ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sich mit dem kompletten Referentenentwurf und dessen Folgen befassen soll. Schließlich habe die FA keine eigene Rechtsabteilung und ein Jurist habe hierauf noch einmal einen ganz anderen Blick. „Das Ergebnis wird jedem Bundestagsabgeordneten zur Meinungsbildung zugeschickt“, so die FA.
Auch an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses sei man zum Tag der Apotheke mit der Bitte herangetreten, die Apothekenreform aufzuhalten. Alternativen seien ebenfalls aufgezeigt worden. Hierzu bekam die FA bereits Rückmeldung von Stephan Pilsinger (CSU) und FDP-Gesundheitssprecher Professor Dr. Andrew Ullmann – beide haben zugesagt, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. „Und ich bin hoffnungsvoll, dass da noch weitere Antworten kommen“, so Hänel.
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass uns auf der einen Seite immer vorgegaukelt wird, es sei kein Geld im System“, so Hänel. „Auf der anderen Seite erhalten andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen immense Vergütungserhöhungen, und die Volksvertreter genehmigen sich mal gerade wieder einen ordentlichen Aufschlag aus dem Portemonnaie der Steuerzahler.“
Parallel läuft die Feststellungsklage der FA zur Anpassung des Festzuschlags vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
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