In der vergangenen Woche fand die Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) statt. Mit dabei waren dieses Mal nicht nur Vertreter von Abda und DAV, sondern auch die Freie Apothekerschaft (FA) hatte Gelegenheit, ihre Sicht auf den Referentenentwurf zu schildern. Nun folgt die öffentliche Stellungnahme des Vereins: Bei der Diskussion um Light-Apotheken bleibe man hart, vom BMG habe es großes Interesse an den verschiedenen Standpunkten gegeben.
„Der Austausch mit dem Ministerium und den anderen Verbänden hat gezeigt, dass dieser Dialog sehr wichtig war“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA. Mit der Stellungnahme habe man mit Absicht bis nach der Anhörung gewartet, um entsprechende Erkenntnisse einfließen lassen zu können. „Das BMG ist an konstruktiven Vorschlägen zum Entwurf interessiert, hat bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört. Der Austausch war positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt“, so Hänel weiter.
Was jedoch schon vor den Gesprächen klar war: „Die Apotheke ‚light‘ muss in dieser Form aus dem Referentenentwurf gestrichen werden; der derzeitige Entwurf ist mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Sollte es nötig sein, werden wir mit unserer Kanzlei das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls Klage einreichen.“ Daher sind die Argumente gegen Apotheken ohne Approbierte Kern der FA-Stellungnahme.
Aber auch bei anderen Punkten des Entwurfs fordert die FA Anpassungen des Gesetzvorhabens, wie die Erhöhung der Rezeptzuzahlung mit einem Anteil für die Apotheken, die Vergütung von bislang unbezahlten Dienstleistungen wie Securpharm, eine Erhöhung der Lieferengpasspauschale, eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen und ein Aussetzen des Kontrahierungszwangs bei Hochpreisern. Bezüglich der Lieferengpasspauschale ist die FA kürzlich bereits tätig geworden. Eine Antwort des BMG stehe noch aus.
„Das Sparen ausschließlich auf dem Rücken der Apotheken passt nicht zu einem sozialdemokratisch geführten Bundesgesundheitsministerium. Gerade die Apotheken mit ihren hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als niederschwellige Anlaufstellen in Fragen der Gesundheit sind der soziale Kitt in dieser Gesellschaft“, so Hänel. Daher hätte der Verein Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Vergütung nun sozialverträglich anzupassen sei. Neuen Ideen gegenüber wolle man sich dabei nicht grundsätzlich verweigern.
„Im Gegenzug erwarten wir aber auch von der Politik, dass sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den Apotheken wenigstens den seit 20 Jahren nicht gezahlten Inflationsausgleich zugesteht. Dieser ist essenziell, um die Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten.“ Neben den Themen des Referentenentwurfs habe sich die FA auch für die Weiterentwicklung der Apotheken und dazugehöriger Berufsbilder eingesetzt. Der FA-Vorstand schlägt hierzu einen regelmäßig stattfindenden „Runden Tisch“ mit BMG und den relevanten Verbänden vor.
Der Verein hat durch seine Feststellungsklage einen regen Zustrom an Mitgliedern erfahren. Dieser ist auch notwendig, da über die Mitgliedsbeiträge die Rechtsverfahren finanziert werden. Aktuell haben sich in der FA mehr als 1300 Mitglieder zusammengeschlossen, die damit die Interessen von knapp 2000 Apotheken vertreten.
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