Pressekonferenz

Freie Apothekerschaft erklärt ihre Klage

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Berlin -

Die Freie Apothekerschaft (FA) informierte heute Mittag die Presse über ihre Klage gegen die Bundesrepublik. Erklärt wurden die Hintergründe zur Feststellungsklage des Vereins, die die Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken fordert. Die klagenden Inhaberinnen und Inhaber stellen sich auf einen langen Prozess ein.

Eines wurde deutlich: Mit einem schnellen Erfolg der Klage rechnet niemand. Daher wurden Kolleg:innen gesucht, die sich langfristig vorstellen können, den langwierigen Prozess durchzustehen. Denn selbst klagen konnte der Verein wegen gesetzlicher Vorgaben nicht. Somit brauchte es engagierte Apotheker:innen.

„Einer muss den Anfang machen“, so die 1. Vorsitzende der FA, Daniela Hänel, zur ambitionierten Klage. Die Apothekerschaft könne nicht mehr länger warten, weshalb nach möglichen Wegen gesucht wurde, ein höheres Apothekenhonorar rechtlich zu erkämpfen. Während vier Kolleginnen und Kollegen die Klage aktiv führten, brauche es weitere Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft. Knapp 1000 Apothekerinnen und Apotheker zählt die FA bereits und finanziert die Klage aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Da nicht auszuschließen sei, dass sich die Klage über mehrere Jahre zieht, freue sich der Verein schon allein deshalb über weitere Unterstützer:innen.

Hintergrund der Klage

Beauftragt wurde mit der Klage Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in Kiel und erstellte die Feststellungsklage wegen des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des Fixums nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Laut § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) sei vorgeschrieben, dass die per Rechtsverordnung festgelegten Medikamentenpreise „den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen“ müssen.

Dazu gehören laut Experten aus Patientensicht eben nicht nur, wie man annehmen könnte, möglichst geringe Ausgaben, sondern dem Gesetzestext nach auch „die Sicherstellung der Versorgung sowie die Bereitstellung von Arzneimitteln“. Und obwohl eine Anpassung des Honorars an die Kostenentwicklung der Apotheken laut Gesetz regelmäßig im Zweijahresrhythmus erfolgen sollte – zwei Jahre, damit es nicht immer um Centbeträge gehe – sei das Bundeswirtschaftsministerium dieser Pflicht nicht nachgekommen.

Vier Apothekerinnen und Apotheker klagen: Carolin Eichhorn-Loftus von der Easy-Apotheke in Kriftel, Marion Flügel von der Apotheke am Markt in Schwarzach am Main, Yannick Detampel von der Holsten Apotheke in Schacht-Audorf und Martin Wetzel von der Pommern-Apotheke in Demmin.

Hänel sprach von katastrophalen Zuständen in der Arzneimittelversorgung, die man Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verdanke. Er habe an der Seite von Ulla Schmidt schon 2003 den Grundstein für die aktuelle Misere gelegt. „Würden Sie für den Lohn von vor 20 Jahren arbeiten – und dann noch 20 Prozent Rabatt abführen?“ Durch verfehlte politische Entscheidungen und die uneingeschränkte Macht der Kassen seien dem Gesundheitswesen immer wieder Sparmaßnahmen aufgezwungen worden. „Wir könnten gar nicht so schlecht arbeiten, wie wir honoriert werden.“

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