Antrag beim Verwaltungsgericht

Freie Apothekerschaft: Eilantrag gegen Länderliste

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Berlin -

Am 18. Juni legten Mitglieder der Freien Apothekerschaft (FA) beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Antrag vor, die Niederlande von der Länderliste zu streichen. Doch nicht nur beim BMG will der Verein gegen vor allem DocMorris und Shop Apotheke mobil machen, sondern auch beim Verwaltungsgericht (VG) in Berlin. Hier wurde in der vergangenen Woche ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

Völlig unklar ist, wann und wie das BMG mit dem Antrag der FA umgeht, die Niederlande von der Länderliste zu streichen. Immerhin hat man es 13 Jahre lang nicht für notwendig erachtet, sich mit den tatsächlichen Umständen auseinanderzusetzen. Daher beschreitet die FA nun parallel den juristischen Weg im Zuge eines Eilverfahrens.

„Wir können nicht mehr warten, die Zeit drängt. Jeden Tag schließen zwei Apotheken für immer. Auf die aus unserer Sicht in puncto Niederlande rechtswidrige Länderliste haben die politisch Verantwortlichen schon viel zulange Rücksicht genommen“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA. „Ziel ist eine einstweilige Verfügung gegen die Länderliste, und wir erhoffen uns nun eine schnelle Entscheidung.“

§ 123 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sieht vor: „Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern, oder aus anderen Gründen nötig erscheint.“

Veränderte Verhältnisse

Auf 34 Seiten hätten die Rechtsberater der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein die Eilbedürftigkeit des Antrags begründet. So heißt es zum Beispiel: „Angesichts des Umstands, dass seit dem 1. Januar 2024 die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend ist und die niederländischen Versandhandelsapotheken sich aggressiver, dem deutschen Recht widersprechender Werbemethoden bedienen, ist eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben.“

Hierbei spielt die FA auf die von Shop Apotheke unrechtmäßig gewährten Rx-Boni an: „Es kann nicht sein, dass die niederländischen Versandhandelsapotheken sich rechtswidrig erhebliche Marktanteile verschaffen und sich auf die Weise vermeintlich unersetzbar machen“, so ein Auszug der FA-Begründung.

Zudem sehen die FA sowie die Kanzlei in ihrer Begründung zum Eilantrag, dass ohne die entsprechende Aktualisierung der Länderliste „es in einigen Jahren gar keine Apotheken in Deutschland mehr geben“ würde, die sich dieses Recht noch erstreiten könnten.

Abgesehen von CardLink hätten die niederländischen Versandhändler einen weiteren ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, „weil sie keine vergleichbaren Sicherheitsstandards in den Niederlanden einhalten müssen, die Behörden dagegen nicht vorgehen und die Verbraucher aufgrund der Länderliste zudem darauf vertrauen, dass die Sicherheitsstandards vergleichbar sind“, so der Antrag der FA.

In Berlin ist zudem bereits die Feststellungsklage der FA gegen die Bundesrepublik Deutschland bezüglich der ausbleibenden Honoraranpassung anhängig.

Der Verein hat durch die Feststellungsklage einen regen Zustrom an Mitgliedern erfahren. Dieser sei auch notwendig, da über die Mitgliedsbeiträge die Rechtsverfahren finanziert würden. Aktuell haben sich in der FA etwa 1400 Inhaber:innen zusammengeschlossen, die damit die Interessen von knapp 2000 Apotheken vertreten. Mit einer Entscheidung zum Eilantrag zur Länderliste rechnet die FA „in den nächsten Wochen“.

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