Die Freie Apothekerschaft begrüßt die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zum Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und sieht darin einen Denkzettel für Spahn und ABDA: „Die sogenannte Berufsvertretung ABDA hat sich in den letzten Monaten hinsichtlich des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel von Bundesgesundheitsminister Spahn in eine Sackgasse manövrieren lassen – und das, obwohl es genügend Argumente für ein Verbot dieses Versands gibt.“
In seiner Beschlussempfehlung hatte sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates für das Festhalten am Rx-Versandverbot als einzigem Instrument zur Herstellung der Gleichpreisigkeit ausgesprochen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten daher ein striktes Verbot des Versandhandels und begründeten dies ausführlich. Außerdem halten sie das Verbot von Rx-Boni im Sozialgesetzbuch (SGB V) für verfassungswidrig. „Diese Argumente hat nun in der letzten Woche der Gesundheitsausschuss des Bundesrats formuliert und fordert ein Nachbessern des Gesetzentwurfes zur Stärkung der Apotheken vor Ort besonders mit Blick auf die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, damit diese für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gleich ist – und das ist, wie schon mehrfach von der Freien Apothekerschaft gefordert, nur über ein Versandverbot möglich“, so die Mitteilung der Freien Apothekerschaft.
Im Gegensatz zu vielen namhaften Politikern der SPD, der Grünen, der FDP aber auch der CDU habe dieser Gesundheitsausschuss damit „Durchblick bewiesen und Minister Spahn mehr als einen Denkzettel verpasst“. Wörtlich heißt es in der Beschlussempfehlung: „Dagegen kann mit einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel europa- und verfassungsrechtskonform die Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel uneingeschränkt durchgesetzt werden. Zudem kann so auch die Ungleichbehandlung und dadurch Benachteiligung im Wettbewerb von in Deutschland ansässigen Apotheken mit und ohne Versanderlaubnis gegenüber ausländischen Arzneimittelversendern beseitigt werden.“
Dazu Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir sind gespannt, ob sich die bisherige Einstellung des Ministers und die zahlreicher Politiker zum Versandverbot nun endlich ändert.“ Die Auszählung des Petitionsausschusses zur Bühler-Petition ergibe aktuell 402.080 gültige Unterschriften. „Ein weiteres deutliches Zeichen, denn damit ist diese Petition die mitzeichnungsstärkste aller Zeiten. Wenn der bisherige Gesetzentwurf des Ministers nicht geändert wird, muss man wohl annehmen, dass Herr Spahn alles vorbereiten will, damit deutlich mehr rezeptpflichtige Arzneimittel als bereits jetzt durch ausländische – insbesondere durch holländische – Logistiker nach Deutschland geliefert werden", so Gröschel.
Die Begründung des Gesundheitsausschusses scheine bislang für Spahn keine Bedeutung zu haben. Da heiße es nämlich: „Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG nehmen Leben und Gesundheit von Menschen in der Werteordnung der EU und des Grundgesetzes den Rang von Höchstwerten ein.“ Leider müssten die Apotheker bisher zur Kenntnis nehmen, dass für den Bundesgesundheitsminister andere Werte wichtiger seien. „Das gilt unserer Meinung nach allerdings auch für die ABDA, von der sich die Apotheken schon seit längerer Zeit nicht mehr vertreten fühlen“, so Gröschel weiter.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats siehe aktuell keine Alternative zu einem Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel, um die Ungleichbehandlung der deutschen Apotheken zu verhindern: „So sieht es auch die Freie Apothekerschaft und fordert die sogenannte Berufsvertretung ABDA auf, ihr Handeln nunmehr in diese Richtung zu lenken und sich ausschließlich für die Apotheken vor Ort einzusetzen.“
Die ABDA will die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht kommentieren. Dort gab es in der Abstimmung zwei Gegenstimmen. Dem Vernehmen nach ist die Inititiative für die klare Positionierung zum Rx-Versandverbot unter anderem von der rot-roten Landesregierung von Thüringen ausgegangen und wurde von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie Bayern unterstützt. In Thüringen wird am 27. Oktober ein neuer Landtag gewählt. Fraglich ist allerdings, ob der Bundesrat am 20. September der Beschlussempfelung folgt. Dort spielen häufig andere Erwägung beim Abstimmungsverhalten eine Rolle.
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