Frauenhilfe

ABDA warnt vor K.o.-Tropfen

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Berlin -

Der Sommer ist die Zeit der Festivals und Feiern unter freiem Himmel. Die entspannte Atmosphäre nutzen Kriminelle immer wieder aus, um K.o.-Tropfen in Getränke zu mischen. Betroffene könnten Opfer von Straftaten wie sexuellem Missbrauch werden.

Die Täter kaufen die illegalen Arzneimittel ohne Verschreibung oder Zulassung meist über das Internet. „Das internationale kriminelle Dealen mit Arzneimitteln und Chemikalien muss besser kontrolliert und streng bestraft werden“, sagt Gabriele Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA.

K.o.-Tropfen machen willenlos und bewegungsunfähig. „Bei den Frauennotrufen und -beratungsstellen ist das Thema von sexuellen Übergriffen im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen nach wie vor aktuell“, sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF).

Um sich zu schützen, sollte man keine offene Getränke von Fremden oder Partybekanntschaften annehmen und sein offenes Getränk nicht unbeobachtet stehen lassen. Nicht nur auf öffentlichen Veranstaltungen werden die Tropfen verabreicht: Auch im privaten Umfeld komme es immer wieder zu sexuellen Nötigungen, warnte die UN bereits 2010.

Täter nutzen als K.o.-Tropfen vor allem Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB). Diese Substanz wirkt einschläfernd und muskelentspannend. Die Angreifer nutzen die Wirkung aus, um das Opfer etwa zu vergewaltigen oder auszurauben.

GHB ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht unbemerkt in Getränke gemischt werden kann. Die Wirkung setzt nach etwa einer Viertelstunde ein und hält einige Stunden an. Am nächsten Tag können sich die Betroffenen meist schlecht erinnern und sind stark verunsichert, was mit ihnen geschehen ist. Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit.

Die Opfer können sich bei einem Verdacht an die Polizei oder Arzt wenden. Grieger empfiehlt außerdem: „Wer trotz geringer Alkoholmengen bei sich einen Filmriss bemerkt, sollte sich an eine Fachberatungsstelle wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen.“ Zwar seien viele Substanzen nur kurze Zeit nachweisbar. Aber ein Beratungsgespräch könne auch längere Zeit nach dem Vorfall noch hilfreich für die Verarbeitung sein.

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