Härtefallregelung geplant

Franke: Kein Inflationsausgleich für Apotheken

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Berlin -

Apotheken können nicht mit einem Ausgleich für steigende Kosten rechnen. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage des CSU-Abgeordneten Alois Rainer hervor.

Rainer hatte gefragt, ob die Bundesregierung die im Zuge des GKV- Finanzierungsgesetzes und der Inflation entstehenden Mehrausgaben der Apotheken ausgeglichen werden. „Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind zur Ausgleichsfinanzierung geplant, wenn nein, warum nicht?“

In seiner Antwort verweist Staatssekretär Dr. Edgar Franke (SPD) darauf, dass mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) über die verschiedenen Leistungserbringer hinweg Effizienzreserven gehoben werden sollen, um dem milliardenschweren finanziellen Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begegnen. „Eine im Gesetz enthaltene Maßnahme ist die auf zwei Jahre befristete Erhöhung des Apothekenabschlags. Eine finanzielle Kompensation dieser Maßnahme würde dem Ziel des Gesetzes widersprechen und ist deshalb nicht vorgesehen.“

Abwehrschirm und Härtefallregelung

Allerdings sei mit Blick auf die gestiegenen Energiepreise im Rahmen des Abwehrschirms nicht nur eine Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse, sondern durch eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geplant. Die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister hatte dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt, das in der vergangenen Woche bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) bestätigt wurde. Mit einer Milliarde Euro wird der Bund demnach die Länder unterstützen.

Zusätzlich sind laut Franke weitere spezielle Härtefallregelungen vorgesehen, die von den jeweils zuständigen Ressorts ausgearbeitet werden. Das BMG kümmere sich etwa um Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen. „Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die Energiepreisentwicklung und die daraus resultierenden Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiterhin sehr genau und wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.“

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