Die Apothekenvergütung ist ein komplexes Thema, zumindest sieht das Dr. Edgar Franke, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) so. Der Festzuschlag stelle einen von mehreren Vergütungsbestandteilen dar. Daher sei dessen isolierte Betrachtung aus Sicht der Bundesregierung nicht aussagekräftig.
Kristine Lütke (FDP) wollte in einer schriftlichen Frage eigentlich von der Bundesregierung wissen, wie sie die derzeitige Vergütung der Apotheken für die Abgabe von Arzneimitteln und ihre Dienstleistungen, insbesondere die Höhe der Packungspauschale, im Hinblick auf die Preisentwicklung und die gestiegenen Betriebskosten in den vergangenen Jahren bewertet.
Man beobachte die Kostenentwicklung und wirtschaftliche Lage der Apotheken fortlaufend, antwortet Franke. So schreibe es das Arzneimittelgesetz (AMG) ja vor, dass die Preise und Preisspannen in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) so festzulegen seien, dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen müssten.
Wolle man die wirtschaftliche Situation der Apotheken und einen etwaigen Anpassungsbedarf beurteilen, seien jedoch neben der Vergütung gemäß AMPreisV auch weitere Aspekte zu berücksichtigen und diese ganzheitlich zu betrachten. „Der Festzuschlag […] in Höhe von 8,35 Euro, stellt einen von mehreren Vergütungsbestandteilen für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln durch die Apotheken dar, dessen isolierte Betrachtung aus Sicht der Bundesregierung nicht aussagekräftig ist“, so Franke.
Zudem verweist Franke auf die Pläne des BMG zur Apothekenhonorar- und -strukturreform mit dem Ziel des Erhalts eines flächendeckenden Apothekennetzes. Laut Franke haben die Anpassungen beim Apothekenhonorar den Schwerpunkt der Verbesserung der Vergütung von Apotheken im ländlichen Raum. Doch die Reform ist mit dem Ampel-Aus auf Eis gelegt. Vorgesehen war das Absenken der prozentualen Marge in Etappen: 2025 zunächst auf 2,5 Prozent und 2026 auf 2 Prozent – die frei werdenden Mittel sollten ins Fixum überführt werden.
Zudem sollte das Apothekenhonorar in die Hände der Apotheken gelegt werden. Ab 2027 hätte die packungsbezogene Pauschale von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) sowie der „relative Anteil des Festzuschlags der Packungsvergütung“ ausgehandelt werden sollen. Basis dafür sollen laut Franke die Entwicklungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme, die Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung und weitere geeignete Indizes sein.