Forschungsprojekt zu Arzneimittelpreisen Lothar Klein, 29.11.2017 13:29 Uhr
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die letzten geförderten Projekte aus der diesjährigen Förderwelle bekanntgegeben. Nur in einem Fall geht es dabei um Arzneimittel. Hier soll die Wirtschaftlichkeit der Verordnung unter die Lupe genommen werden. Apotheker sind darin wieder nicht involviert. Es wurden 54 Projekte zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen ausgewählt. Die Liste dieser Projekte kann beim Innovationsausschuss eingesehen werden.
Die Entscheidung über die Mittelvergabe fiel Anfang November. Die positiv beschiedenen Projekte werden nun mit den für 2017 für diese Themen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert: 66,1 Millionen Euro für Versorgungsforschung und 3,2 Millionen Euro für die Evaluation von Selektivverträgen. Bereits am 21. November wurde die Liste der mit 101,1 Millionen Euro geförderten Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Damit sind die gesamten Fördermittel des Innovationsfonds von 300 Millionen Euro für dieses Jahr ausgeschöpft.
In einem Projekt zur Versorgungsforschung geht es um die Arzneimittelsicherheit. Die Marburger Philipps-Universität will damit die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnung prüfen. Mit im Boot sind die Universitäten München und Erlangen, die Kassenärzte und die AOK Plus. Die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung sei zuletzt in die Kritik geraten, heißt es in der Projektbeschreibung. Daher sollten Verfahren zur Steuerung der Verordnung entwickelt und erprobt werden. Untersucht werden sollen unter anderem die „problematische Ausbreitung“ von Tracer-Medikamenten sowie die Auswirkung des neuen stationären Entlassmanagements auf die ambulante Versorgung.
Kürzlich hatte der Innovationsfonds die Übersicht über die 26 geförderten Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Auch hier waren Apotheker weder als Antragsteller noch als Kooperationspartner dabei. Nur in einem Fall nehmen sie als Assistenten bei einem Modellprojekt zur E-Health-basierten, sektorenübergreifenden geriatirischen Versorgung teil.
Antragsteller war hier die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unter der Leitung von Professor Dr. Roland Hardt. Konsortialpartner sind die Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe, das Marienkrankenhaus Nassau, das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus in Ludwigshafen und die Barmer Krankenkasse Rheinland-Pfalz/Saarland. Das „GerNe-Projekt“ hat sich zum Ziel gesetzt, die sektorenübergreifende Versorgung geriatrischer Patienten zu verbessern.
Bisher findet die Kommunikation zwischen den stationären, akutgeriatrischen Institutionen und den ambulanten Leistungserbringern fast ausschließlich durch den Entlassungsbericht statt – eine Einbahnstraße. Durch das GerNe-Projekt soll die Möglichkeit einer kontinuierlichen Kommunikation zwischen Hausarzt und geriatrischer Klinik geschaffen werden.
Laut Projektausschreibung nimmt der Hausarzt hierbei eine zentrale Rolle ein. Durch ihn werden einmal pro Quartal Funktionsstatus, Diagnosen und die aktuelle Medikation in die elektronische Fallakte eingetragen. Diese werden vom geriatrischen Konsildienst gesichtet und bei Auffälligkeiten wird mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen. Die Medikation wird dabei von einem Apotheker auf Angemessenheit und Sicherheit geprüft. Dem behandelnden Hausarzt steht der Konsildienst bei Fragen und Problemen telefonisch zur Verfügung, sodass hierdurch das fachspezifische, geriatrische Wissen auch im ambulanten Bereich nutzbar gemacht wird.
Als Kommunikationsplattform dient eine internetbasierte, elektronische Fallakte, die von jedem internetfähigen Computer aufrufbar ist und die Anforderungen des Datenschutzes sowie des Telematik-Gesetzes erfüllt. Das Projekt soll Hinweise darüber liefern, wie sich eHealth-Systeme in die Praxis integrieren lassen und so Kommunikation auch über größere Entfernungen ermöglichen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Der G-BA hat seit dem 1. Januar 2016 zudem den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern.
Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die Förderung der Versorgungsforschung.