Für eine erfolgreichere medizinische Forschung muss nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) das Grundgesetz geändert werden. Dadurch sollten dauerhafte Kooperationen zwischen Bund und Ländern an Universitäten möglich und die organisatorischen Voraussetzungen für Spitzenforschung verbessert werden, sagte Merkel bei einem Besuch der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).
Bislang erlaubt das Grundgesetz nur zeitlich befristete Projekte an Hochschulen, zum Beispiel Exzellenz-Initiativen. Diese Regelung war mit der Föderalismusreform 2006 eingeführt worden, um die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entflechten.
Das bestehende Kooperationsverbot sei jedoch ein Fehler gewesen, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) in einem interview. Anfang des Jahres legte sie einen Gesetzesentwurf vor, der auch längerfristige Kooperationen ermöglichen sollte. Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf zu, im Bundesrat lehnten ihn die SPD-geführten Länder jedoch ab. SPD und Grüne hatten auch Schulen einbeziehen und keiner Teillösung zustimmen wollen.
Merkel wirbt daher weiter für die Grundgesetz-Änderung: „Die betroffenen Forscher und vor allem die Menschen, die von der Forschung profitieren, haben natürlich wenig Verständnis für Zuständigkeitsfragen“, so die Bundeskanzlerin. „Sie wollen, dass die Dinge funktionieren und das mit Recht.“
Merkel betonte ferner die Bedeutung von Vernetzungen bei der erfolgreichen Spitzenforschung. Wichtig sei, wie die in der Grundlagenforschung gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden könnten. „Und da hapert es eben, wenn man nicht die Grundlagen zwischen Bund und Ländern schafft.“
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