AMG-Novelle

Formretax wird nicht verboten

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Berlin -

Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern werden nicht gesetzlich verboten. „Der Gesetzgeber hat derzeit nicht die Absicht, hier einzuschreiten“, sagt der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich. Vielmehr setze die Politik auf die Selbstverwaltung: Die Apothekerverbände müssten das Problem mit den Krankenkassen nun in Verträgen regeln, so Hennrich.

 

Insbesondere in Nordrhein-Westfalen waren Apotheken seit dem Herbst vergangenen Jahres wegen Formfehlern auf BtM-Rezepten retaxiert worden. Die Retaxationen waren im Auftrag von drei Betriebskrankenkassen verschickt worden. Anfang Juni hatten die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe den Retax-Streit mit dem BKK-Landesverband Nordwest beigelegt: Die Kassen wollen einem neuen Liefervertrag zufolge nicht mehr wegen Formfehlern retaxieren.

Um den Konflikt mit den Kassen auch in den anderen Bundesländern zu lösen, hatte die ABDA eine gesetzliche Regelung gefordert: Man sei sehr skeptisch, ob man eine bundesweite Abmachung mit den Krankenkassen erreichen könne, hatte ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz bei der Anhörung zur AMG-Novelle ausgesagt.

Der Wunsch der Apotheker wird aber nicht in Erfüllung gehen: Weil die Verhandlungspartner sich auf einem guten Weg befänden, sei es nicht mehr nötig, in die AMG-Novelle ein entsprechendes Verbot einzubringen, so Hennrich. Offenbar haben sogar schon erste Gespräche zwischen Apothekern und Kassen statt gefunden: „Uns wurde mitgeteilt, dass die Apothekerverbände gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine Lösung erarbeiten wollen“, so der CDU-Politiker.

 

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