Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung kann Milchzähne vor Karies schützen, wie einige Studien belegen. Künftig soll diese Vorsorge für alle Kinder bis zum 6. Geburtstag eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden – ob Kariesrisiko besteht oder nicht, so der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). In Kraft trete die Änderung nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Um den gesunden Aufbau von Knochen und Zähnen zu gewährleisten, braucht der Körper Fluoride. Die Spurenelemente sorgen dafür, dass der Zahnschmelz härten kann, vor Säureangriffen von Bakterien geschützt ist und so vorbeugendend gegen Karies wirkt. Unsere heutige Nahrung enthält jedoch zu wenig für einen ausreichenden Schutz vor Karies, weshalb Fluoride zusätzlich zugeführt werden sollten. Dies kann in Form von Fluoridzahnpasta, fluoridiertes Speisesalz und Fluoridtabletten erfolgen. In der Zahnarztpraxis können Fluoridlacke auf die Zähne aufgetragen werden, um den Schutz vor Karies zu verstärken.
Säuglinge von Geburt bis Zahndurchbruch
Kleinkinder ab Zahndurchbruch bis 12 Monate
Kleinkinder 12 Monate bis unter 2 Jahre
Kinder 2 bis 6 Jahre
Kinder ab 6 Jahre
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