Versorgungsgesetz

Flach will Ärzte nicht zwangsverschicken Janina Rauers, 28.06.2011 11:54 Uhr

Berlin - 

Mit dem geplanten Versorgungsgesetz will die Regierung dem Ärztemangel entgegenwirken. Wie groß der Bedarf in den unterversorgten Regionen tatsächlich ist, soll allerdings nicht geklärt werden: „Eine Definition von Bedarf ist nicht Aufgabe der Politik“, sagt Ulrike Flach (FDP), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), beim MCC-Kongress „Health World“ in Berlin.

„Wir werden nicht in das Gesetz schreiben, dass Patienten nur eine bestimmte Zeit warten dürfen“, so Flach. Stattdessen sei die Selbstverwaltung für die Feststellung des Bedarfs zuständig. Das sei eine Aufgabe, die sich die Selbstverwaltung immer gewünscht habe - nun müsse sie sie auch wahrnehmen.

In einigen Regionen gebe es Probleme, Praxisnachfolger zu finden, sagt Flach. „Wir können und wollen die Ärzte aber nicht zwangsverschicken.“ Stattdessen soll das neue Versorgungsgesetz die Rahmenbedingungen für Mediziner in ländlichen Regionen attraktiver gestalten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Strukturfonds Niederlassungen fördern können. Die Residenzpflicht soll aufgehoben, Praxisübergaben und Vertretungen erleichtert werden. In Ausnahmefällen sollen auch Kommunen mit Zustimmung der KV eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung betreiben dürfen.

Derzeit wird der Entwurf noch mit weiteren Ministerien abgestimmt, im September soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Zum 1. Januar 2012 soll das Versorgungsgesetz in Kraft treten.