Rabattverträge

Flach: Kassen schließen „intelligente“ Verträge

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Berlin -

Die Bundesregierung teilt die Befürchtungen der Opposition nicht, dass Rabattverträge den Generikawettbewerb behindern könnten. Die Grünen hatten in einer Kleinen Anfrage unter anderem nach den Spätfolgen von Verträgen über Originalarzneimittel gefragt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beruhigt: „Krankenkassen haben die Möglichkeit, 'intelligente' Verträge zu schließen, die angepasst werden können, sobald ein Patent ausläuft“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP).

 

Über die konkreten Auswirkungen solcher Verträge ist dem BMG zwar nichts bekannt. Doch nach geltendem Recht dürften die Kassen ohnehin nur dann Rabattverträge an die Software melden, wenn das betroffene Arzneimittel wirtschaftlich ist. Auch müssten die Kassen bei Ausschreibungen die Marktumstände beobachten und „mit Augenmaß“ vorgehen.

Die Grünen wollten auch wissen, wie viele Kassen noch über mittlerweile illegale Portfolioverträge verfügen und welche Auswirkungen dies auf den Generikamarkt hat. Aus dem BMG heißt es, die Kassen seien „bemüht“, die Sortimentsverträge zu beenden. Tatsächlich werden nach wie vor Wirkstoffe, deren Patentschutz ausläuft, automatisch in die Verträge aufgenommen. Die Kassen sparen damit bis zur Ausschreibung des Präparats schon Geld. Die Grünen schlagen vor, solche Klauseln in den Verträgen explizit zu verbieten.

Eine zweijährige Schonfrist ohne Rabattverträge für Biosimilars hält das BMG nicht für notwendig. So sei die Förderung von Biosimilars in den Arzneimittelvereinbarungen schon durch Mindest-Verordnungsquoten geregelt worden. Im Übrigen entwickelten die Hersteller ihre Produkte fast nie ausschließlich für den deutschen Markt, so das BMG zum Thema Preisentwicklung.

 

 

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, ist mit der Antwort aus dem Ministerium nicht zufrieden. „Wir wollten von der Bundesregierung Näheres erfahren – der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen vor, die eine differenzierte Bewertung von Rabattverträgen ermöglichen. Sie trifft dennoch die Schlussfolgerung, dass kein Handlungsbedarf besteht“, so Bender. Ob die Annahme des BMG, dass Krankenkassen bei Rabattverträgen immer wirtschaftlich agierten, der Realität Stand halte, sei offen.

Die Behauptung der Bundesregierung, dass bestehende Rabattverträge mit Originalherstellern keinerlei Einfluss auf Markteinführung und -chancen eines Generikums haben sollen, ist aus Benders Sicht schwer verständlich. Denn solche Verträge dürften die Entscheidungen der Generikaindustrie beeinflussen.

Die Grünen warnen vor den langfristig volkswirtschaftlich mit negativen Folgen von Verträge mit Originalherstellern über den Patentablauf hinaus – selbst wenn diese für einzelne Krankenkassen wirtschaftlich seien: Denn weniger Anbieter, späterer Markteintritt oder höhere Generikapreise könnten langfristig für alle Kassen zu steigenden Kosten führen, so Bender.

 

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