Maßnahmen gegen Lieferengpässe

FKG: Bundesrat gibt grünes Licht

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Berlin -

Der Bundesrat hat das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb (FKG) gebilligt. Es entwickelt den Risikostrukturausgleich weiter und soll dadurch die bestehende Schieflage im Finanzierungssystem der Krankenversicherungen korrigieren.

Das FKG hatte heute den zweiten Duchgang im Bundesrat. Es ist ein Einspruchsgesetz und damit nicht zustimmungspflichtig; der Bundesrat kann bei Einspruchsgesetzen nur verlangen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Auf Empfehlung des Ausschusses wurde aber hier keinen entsprechender Antrag gestellt.

Damit ist auch der Weg frei für Änderungen im Arzneimittelgesetz. Pharmafirmen können künftig verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen können die Behörden anordnen, dass die Firmen oder Großhändler mehr dieser Präparate auf Vorrat lagern.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen. Für Patienten wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts.

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