Fixum soll verhandelt werden – ab 2027 Patrick Hollstein, 21.12.2023 12:23 Uhr
Von einem Teilerfolg will die Abda nicht sprechen, aber ein wenig Licht sehe man in den Eckpunkten zur Apothekenreform aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) schon. Vor allem bei der Vergütung komme nach Jahrzehnten des Stillstands Bewegung in die Sache, heißt es. Aber gibt es wirklich Grund zur Zuversicht?
Wirtschafts- oder Gesundheitsministerium? In Sachen Honoraranpassung kämpft die Abda gegen Windmühlen. Im Ergebnis konnte so seit Jahren keinerlei Erhöhung erzielt werden, obwohl die Überprüfung eigentlich sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber eine Verfassungsklage wurde auch für wenig aussichtsreich befunden – und so geraten die Apotheken angesichts steigender Kosten insgesamt zunehmend in wirtschaftliche Schieflage.
Insofern ist es zumindest ein kleiner Durchbruch, dass das Fixum künftig verhandelt werden soll. Immerhin waren Erhöhung und Dynamisierung des Fixums zwei der insgesamt zehn Forderungen, die die Abda im Frühjahr beschlossen hatte. Allerdings gilt die Regelung erst ab 2027 – bis dahin werden die Apotheken nicht nur mit demselben Honorar auskommen müssen, sondern sogar mit einer Umverteilung: Die prozentuale Spanne soll in zwei Schritten von 3 auf 2 Prozent gesenkt werden; die frei werdenden 300 Millionen Euro sollen auf das Fixum umgelegt werden.
Viele Inhaberinnen und Inhaber rechnen schon mit dem Schlimmsten, denn nicht nur Hochpreiser werden damit unlukrativ. Vielmehr werden die Apotheken noch mehr von den stetig steigenden Arzneimittelpreisen abekoppelt – während sie gleichzeitig die Vorfinanzierung für die Kassen übernehmen müssen.
Außerdem hatte die Abda bekanntlich ein Fixum von 12 Euro gefordert; beim Deutschen Apothekertag (DAT) hatte Geschäftsführerin Claudia Korf einen Dynamisierungsfaktor präsentiert, nach dem das Fixum schon jetzt bei 10,87 Euro liegen müsste. Laut Medienberichten – in den Eckpunkten findet sich dazu nichts – soll das Fixum durch die Umstellung auf 8,54 Euro im Jahr 2025 und 8,73 Euro im Jahr darauf steigen. Wie man von da aus auf 12 Euro kommen will, steht in den Sternen.
Dazu heißt es in den Eckpunkten: „Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird die Vereinbarung einer Anpassung des Festzuschlags auf den GKV-Spitzenverband und die Apothekerschaft im Benehmen mit der PKV übertragen. Die Verhandlungen sind unmittelbar nach Inkrafttreten der entsprechenden Regelungen aufzunehmen.“
Grundlage soll ein Gutachten sein, dass die Parteien im Rahmen der Verhandlungen im Jahr 2025 in Auftrag geben können. „Bei der Vereinbarung haben sie Anpassungen insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der Änderungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme zu beachten. Bis spätestens Mitte 2026 muss eine Vereinbarung für die Anpassung des Packungsfixums mit Wirkung zum 1. Januar 2027 vorliegen.“