Die Freie Apothekerschaft (FA) hat die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Dazu wird es in knapp zwei Wochen auch eine Pressekonferenz geben, um das Anliegen der Apotheker:innen noch bekannter zu machen.
In Berlin sollen der Presse die Hintergründe zur Feststellungsklage des Vereins gegen die Bundesrepublik Deutschland erläutert werden. Der Termin findet am 23. April statt. Hierbei wird die Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken gefordert.
Das Fixum nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bildet laut FA nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. „Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2002.“
Durch die nunmehr seit 20 Jahren andauernde Stagnation bei der Vergütung – gerade einmal 25 Cent mehr gibt es seit 2013 – seien die Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt, was eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland sei. „Diese Behandlung eines wichtigen Leistungserbringers im Gesundheitswesen ist beispiellos“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.
Dabei ist laut § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) sogar vorgeschrieben, dass die per Rechtsverordnung festgelegten Medikamentenpreise „den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen“ müssen. Und dazu gehören laut Experten aus Patientensicht eben nicht nur, wie man annehmen könnte, möglichst geringe Ausgaben, sondern laut Gesetzestext auch „die Sicherstellung der Versorgung sowie die Bereitstellung von Arzneimitteln“.
Und obwohl eine Anpassung des Honorars an die Kostenentwicklung der Apotheken laut Gesetz regelmäßig im Zweijahresrhythmus erfolgen sollte, kam das Bundeswirtschaftsministerium dieser Pflicht nicht nach. Deshalb hat die FA nun entsprechende Klage eingereicht.
Mit dabei sind neben Hänel sowie den Vorstandsmitgliedern Cordula Eichhorn und Reinhard Rokitta auch vier weitere Apothekerinnen und Apotheker sowie Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, der mit seinem Team mit der Einreichung der Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik beauftragt wurde.
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