Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Selbstbedieung in Apotheken. Die Leipziger Richter haben heute entschieden, dass OTC-Arzneimittel nicht in der Freiwahl stehen dürfen. „Das Urteil bestätigt: Auch bei rezeptfreien Medikamente ist die Beratung des Apothekers unverzichtbar“, so BAK-Präsidentin Erika Fink.
Das BVerwG sieht in dem Selbstbedienungsverbot einen Schutz vor einer unkontrollierten Arzneimittelabgabe. Damit werde sichergestellt, dass die Kunden sachgerecht beraten würden. „Die Entscheidung ist daher eine wichtige Klarstellung im Sinne des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit“, so Fink.
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