Nordrhein-Westfalen

Finanzaufsicht prüft „Vorteil24“

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Berlin -

Das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ der Apothekenkooperation Linda wurde zwar Anfang Juli eingestellt, doch die Finanzbehörden haben das Thema noch nicht abgehakt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte der Finanzaufsicht in den Bundesländern den Auftrag erteilt, den vermeintlichen Trick mit dem Mehrwertsteuergefälle zu überprüfen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich das Finanzministerium bereits der Sache angenommen.

 

Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage mit: „Seitens der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung wurden alle Maßnahmen ergriffen, um Umsatzsteuerausfälle sowie eine Benachteiligung nordrhein-westfälischer Apotheken aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu vermeiden.“ Eine konkrete Einschätzung zu „Vorteil24“ wollte das Ministerium allerdings nicht abgeben, „da die steuerlichen Verhältnisse konkreter Apotheken offenbart würden“, so der Sprecher.

Doch der Auftrag aus dem BMF ist in Düsseldorf in Bearbeitung. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) hatte alle Landesministerien beauftragt, sich mit „Vorteil24“ zu befassen. „Das Schreiben beruht auf eine Initiative von NRW“, so die Düsseldorfer selbstbewusst. Das Finanzministerium habe es per Erlass den Oberfinanzdirektionen zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung zugeleitet.

 

 

NRW ist in besonderem Maße betroffen: Während die bundesweite Kooperation mit Linda abrupt beendet wurde, wird das Modell im bergischen Land noch angeboten: Die Familie Winterfeld, die hinter der niederländischen Montanus Apotheke steht, betreibt „Vorteil24“ weiterhin. Wegen der Festsetzung der Mehrwertsteuer hat sich die Montanus Apotheke bereits in der Vergangenheit mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht Düsseldorf gestritten.

Im März 2011 hatte zudem Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis90/Die Grünen) die Amtsapotheker in NRW auf alle Apotheken angesetzt, die „Vorteil24“ betreiben. Doch auch aus Berlin hatte das Konzept zuletzt Gegenwind bekommen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hatte wegen des Abholkonzepts ebenfalls beim BMF angeklopft.

Umstritten bei „Vorteil24“ ist aus steuerrechtlicher Sicht, ob der niederländische Mehrwertsteuersatz von 6 Prozent veranschlagt werden darf, wenn die Übergabe der Arzneimittel de facto in deutschen Apotheken erfolgt. Die Einschätzung der Finanzbehörden könnte nicht nur für die niederländische Montanus Apotheke, sondern auch für die Krankenkassen und die – ehemals – teilnehmenden Linda-Apotheken von Bedeutung sein.

 

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