GKV-Spitzenverband

Kassen: Tele-Apotheker in Filialen

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband will mal wieder den Apothekenmarkt umkrempeln: Von einem Wettbewerb sei die deutsche Apothekenlandschaft „nach wie vor weitgehend ausgenommen“, kritisieren die Kassen in einem Positionspapier zu „Qualität und Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung“. Als einen Hebel sehen sie die Filialapotheken: Nach Vorstellung der Kassen könnten diese künftig sogar ohne Apotheker auskommen. Apothekenketten stehen ebenfalls wieder auf der Agenda.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass Filialapotheken mit nahezu gleicher Ausstattung und Organisation wie Hauptapotheken betrieben werden müssten. Dies gehe mit hohen Fixkosten einher, sodass der Betrieb von Filialen wirtschaftlich nicht attraktiv sei. Daher sei eine Weiterentwicklung apothekerlicher Versorgung in schwach besiedelten Regionen notwendig.

„Was sich in der ärztlichen Versorgung als Telemedizin etabliert, könnte in der Filialapotheke durch pharmazeutisches Fachpersonal mit Teleassistenz zum approbierten Apotheker in der Hauptapotheke mindestens ebenso präsent geleistet werden“, sind die Kassen überzeugt. Auf diese Weise könne sowohl die beratungsbedürftige Arzneimittelabgabe als auch eine feste „pharmazeutische Sprechstunde“ etabliert werden.

Darüberhinaus sprechen sich die Kassen für eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes aus. Dies sei „weiterhin dringend geboten“. Im Wettbewerb würden „Anreize für eine intensivere Beratung gesetzt“, heißt es weiter.

Der Versandhandel müsse gestärkt werden, ebenso der selektivvertragliche Wettbewerb, der beispielsweise durch Vertragsapotheken die Möglichkeit zur Verbesserung der Versorgung biete. „Für ein Verbot von Pick-up-Stellen besteht keine Notwendigkeit“, so der GKV-Spitzenverband.

Zur Honorierung der Apotheken erklären die Kassen: „Derzeit wird die pharmazeutische Beratungsleistung des Apothekers, sowie der logistische und organisatorische Aufwand angemessen vergütet.“ Bei der Weiterentwicklung der Vergütung solle auf „richtige Anreize hinsichtlich einer qualitätsorientierten Beratung“ gesetzt werden. Zukünftige Honorarerhöhungen seien nur bei Nachweis über einen gestiegenen Aufwand und gestiegene Kosten vorzunehmen.

Beim Thema Medikationsmanagement sorgt sich der GKV-Spitzenverband um eine mögliche Doppelfinanzierung – schließlich würden einige Leistungen bereits bei Verordnung des Arzneimittels durch den Arzt erbracht. „Zusätzliche Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn nachweislich ein zusätzlicher Nutzen für den Patienten entsteht“, heißt es in dem Papier.

Auf einer Linie mit der Apothekerschaft sind die Kassen in Sachen Reimporte: Als Beispiel für Überregulierung nennt der GKV-Spitzenverband das Nebeneinander zum Abgabevorrang zwischen Rabatt- und Importarzneimitteln. „Durch die Regelungen zum Abgabevorrang in der Apotheke besteht keine Notwendigkeit mehr zur Aufrechterhaltung der Importquote“, so das Fazit. Gleiches hatten die Apotheker auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in München gefordert. Wie die Apotheker kritisieren die Kassen außerdem die „Unklarheiten“, die sich aus der Rechtsprechung zum Aut-idem-Kreuz bei der Verordnung von Importarzneimittel ergäben.

Auch was die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln angeht, klingen die Positionen ähnlich: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind nicht hinnehmbar“, konstatiert der GKV-Spitzenverband. Als Ursache nennen die Kassen vor allem die Produktionsverlagerung der Hersteller auf wenige Standorte. Sich selbst sehen sie aber nicht in der Verantwortung: „Auf diese technisch bedingten Strukturen hat die Vergütungssystematik der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Einfluss.“ Zur Lösung schweben den Kassen erweiterte Durchgriffsrechte der Länderbehörden und eine Bevorratung durch die Lieferkette vor.

In dem Positionspapier fordert der GKV-Spitzenverband weiterhin die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) konsequent voranzutreiben. Sie ermögliche einen besseren Datenaustausch zwischen Leistungserbringern. Die Nutzung von Daten zur Arzneimitteltherapiesicherheit trage dazu bei, Wechselwirkungen oder Fehlanwendungen zu vermeiden.

Darüber hinaus fordern die Kassen unter anderem, dass klinische Studien in einem öffentlichen Register erfasst und auch dann veröffentlicht werden, wenn sie kein positives Ergebnis haben. Ärzte sollen mit zertifizierter Software arbeiten, die – ähnlich wie die Programme in den Apotheken – kurzfristig Informationen über neue Arzneimittel, Preisänderungen, Festbetragsanpassungen, Rabattverträge oder aktuelle Warnhinweise ausgibt.

Um überhöhte Arzneimittelpreise im ersten Jahr nach der Zulassung zu vermeiden, fordert der GKV-Spitzenverband, dass der ausgehandelte Erstattungspreis rückwirkend gilt. Und weiter: „Perspektivisch ist eine Weiterentwicklung zu prüfen, die die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel zeitlich vor den Markteintritt stellt.“

Dass der Bestandsmarktaufruf beendet wurde, kritisieren die Kassen und fordern zugleich, dass Biologika wegen ihrer hohen Umsatzzuwächse einer Nutzenbewertung unterzogen werden sollten, auch wenn es sich um Arzneimittel des Bestandsmarktes handele.

Die Absenkung des Herstellerrabatts von 16 auf 7 Prozent war aus Sicht der Kassen ein Fehler. Sie rechnen vor, dass dem System dadurch eine finanzielle Mehrbelastung von mehr als einer Milliarde Euro entstanden sei. Der GKV-Spitzenverband schlägt vor, den Herstellerabschlag künftig von den Einsparungen durch die Erstattungsbeträge abhängig zu machen.

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