FFP2-Rabatt: Entscheidung vertagt Alexander Müller, 03.02.2021 12:55 Uhr
Vor dem Landgericht Düsseldorf (LG) ging es heute um die Frage, ob Apotheken bei der Abgabe der FFP2-Masken die Eigenbeteiligung erlassen dürfen. Doch das Gericht hat heute noch nicht entschieden, ob es weiter an einem Rabattverbot festhält. Als Verkündungstermin wurde der 10. Februar genannt.
Die Wettbewerbszentrale hatte Easy-Apotheke verklagt, weil den Versicherten beim Bezug der Masken der Eigenanteil von 2 Euro erlassen wurde. Das LG Düsseldorf hatte die Einstweilige Verfügung erlassen. Der Widerspruch von Easy war heute Gegenstand der Verhandlung.
Die Vorsitzende Richterin orientiert sich Prozessbeobachtern zufolge an einer früheren BGH-Entscheidung zu Zugaben bei Teststreifen. Doch der Easy-Anwalt von der Kanzlei Oppenländer hielt dagegen. Vom „Eigenanteil“ sei in der Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) die Rede, weil sich die Verordnung eben nicht nur an gesetzlich Versicherte richte, sondern an alle. Es handele sich gerade nicht um eine gesetzliche Zuzahlung, auch seien die Masken nicht preisgebunden.
Die Richterin liest aus der Verordnung, dass die Apotheken die Masken zu gleichen Konditionen im Auftrag des Staates abgeben sollen, ohne Wettbewerb. In der Verordnung heiße es schließlich auch, dass jede anspruchsberechtigte Person die Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro zu leisten hat.
Das Gericht wird seine Entscheidung voraussichtlich am kommenden Mittwoch bekanntgeben. Anlass zur weiteren mündlichen Verhandlung besteht eigentlich nicht. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann easy in Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) gehen. Nimmt das LG die Einstweilige Verfügung zurück, stünde dieser Weg auch der Wettbewerbszentrale offen.
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) geht parallel gegen Apotheken vor, die bei der Abgabe der FFP2-Masken zusätzliche Vergünstigungen gewähren. Dabei sieht der VSW nicht nur den Erlass der Eigenbeteiligung kritisch, sondern auch die Abgabe zusätzlicher Masken. „Bislang wurden in diesem Bereich acht Abmahnungen durch den Verband ausgesprochen“, so Geschäftsführer Ferdinand Selonke gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Die Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) sieht vor, dass die Apotheken für je sechs FFP2-Masken, die sie an Berechtigte abgeben, 34 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erhalten sowie zwei Euro als Eigenanteil vom Versicherten. Einige Apotheken erlassen diesen Eigenanteil oder geben mehr als sechs Masken ab.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will diese Vergütung aufgrund der gesunkenen Marktpreise senken, laut einem Entwurf aus seinem Haus auf 3,30 netto pro Maske. Als Stichtag steht im Entwurf der 10. Februar – der Tag, an dem auch das LG über das Rabattverbot entscheiden will.