Nach den Risikopatienten können sich nun auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II (ALGII) mit einem entsprechenden Schreiben kostenlose Masken in der Apotheke abholen. Vergessen wurden bei der Verteilaktion jedoch offenbar Erwerbsgeminderte mit Grundsicherung – ihnen stehen derzeit keine kostenlosen Masken zu. Nach Angaben des „Tagesspiegel“ sind rund 500.000 Menschen betroffen.
Sozialschwache sollen von der Bundesregierung in Form von kostenlosen Masken unterstützt werden. Mittlerweile flattern erste Briefe in die Apotheken, mit denen sich die Bezieher*innen von ALGII ihre kostenlosen Masken abholen können. In der vergangenen Woche hatte es bereits massive Kritik an dem Vorgehen gegeben – denn auch Kinder der Bedarfsgemeinschaft können die Masken erhalten – und das, obwohl für sie nicht einmal passende Masken in entsprechender Menge zur Verfügung stehen und das Tragen aus ärztlicher Sicht nicht immer empfohlen wird.
Nun gibt es offenbar erneut Probleme: Denn eine große Gruppe von Menschen wurde bei der Verteilaktion nicht berücksichtigt. Erwerbsgeminderte mit Grundsicherung erhalten keine kostenlosen Masken. Häufig sind sie jedoch finanziell sehr schlecht gestellt, denn aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung sind sie dauerhaft und vollständig erwerbsgemindert und deshalb auf die Grundsicherung angewiesen.
Doch warum erhält diese Gruppe keine Masken? Das hat offenbar einen praktischen Grund, wie eine Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ergab: Denn die Krankenkassen, die bereits die Koordination der Masken für über 60-Jährige übernommen hatten, konnten relativ schnell auch die Daten der ALG-II-Beziehenden ermitteln und so den Versand der Schreiben organisieren. Von Seiten des BMG sei es darum gegangen, „schnell zu handeln und die Masken unkompliziert einem breiten Personenkreis von bedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen“.
Die Kasse wissen allerdings nicht, wer Grundsicherung erhält – denn diesbezügliche Daten über einen SGB-XII-Leistungsbezug liegen ihnen nicht vor. Die über 60-jährigen Erwerbsgeminderten sind zwar über die erste Verteilung abgedeckt worden, alle unter 60 Jahren gehen jedoch leer aus. Einige Bundesländer seien diesbezüglich bereits selbst aktiv geworden und hätten kostenlose Masken zur Verfügung gestellt, teilte das Ministerium gegenüber dem „Tagesspiegel“ mit.
Dennoch sollen Erwerbsgeminderte nicht vergessen werden. Aufgrund der andauernden Pandemie sei man sich bewusst, dass die „finanziellen Möglichkeiten vielfach ausgeschöpft sind“. Gerade in den vergangenen Wochen seien zusätzliche Belastungen entstanden, erläutert das BMG. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Sozialschutz-Paket III sei deshalb unter anderem eine „einmalige Sonderzahlung für erwachsene Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe von 150 Euro vorgesehen, um jegliche Mehraufwendungen infolge der Covid-19-Pandemie abzufedern“. Dadurch sollen auch Aufwendungen für den Kauf von Schutzmasken abgedeckt werden. Am 1. April sollen die Regelungen in Kraft treten, die Einmalzahlung soll dann zeitnah ausgezahlt werden.
Einen Haken hat die Sache jedoch: Die neue Regelung kommt auch Berechtigten laut Sozialgesetzbuch II zugute. Diese wurden jedoch bereits von den Krankenkassen mit Berechtigungsscheinen versorgt. Damit bleibt es bei einer ungerechten Verteilung von Masken an Bedürftige, welche erneut Diskussionen nach sich ziehen wird.
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