Schutzmaskenverordnung

FFP2-Honorar: 3,90 Euro für Coupon 2

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Berlin -

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) senkt wie angekündigt den Erstattungspreis für FFP2-Masken: Die Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) wurde nach Informationen von APOTHEKE ADHOC noch leicht angepasst: Der Preis pro Maske wird von 6 auf 3,90 Euro brutto gesenkt. Anders als bislang geplant, gilt der neue Preis nur für die zweite Tranche der Bezugsscheine.

In der finalen Fassung der Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) wird auf den zweiten Zeitraum der Einlösung abgestellt – vom 16. Februar bis 15. April 2021. Zum Preis heißt es: „Die Apotheke erhält einen Erstattungspreis in Höhe von 3,90 Euro einschließlich Umsatzsteuer.“ Dieser Preis gilt auch für die Masken, die an ALG-II-Empfänger abgegeben werden. Diese haben einmalig Anspruch auf zehn Masken. Die Verordnung soll noch heute im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Damit korrigiert Spahn zwei Aspekte seines ursprünglichen Entwurfs. Darin war ein Preis von 3,30 Euro netto (3,92 Euro brutto) vorgesehen gewesen. Bei dem aktuell gezahlten Betrag von 6 Euro handelt es sich ebenfalls um einen Bruttowert. Das gleicht Spahn also an – und senkt den neuen Preis damit gegenüber dem Entwurf noch einmal minimal ab.

Der zweite Aspekt und von Vorteil für die Apotheken ist, dass der neue Preis nur für die zweite Tranche der Coupons gilt. Die Anspruchsberechtigten können insgesamt zweimal sechs Schutzmasken in der Apotheke abholen. Die Coupons der ersten Tranche können bis zum 28. Februar eingelöst werden und werden zum alten Preis von 6 Euro vergütet. Überschneidend beginnt die zweite Runde der Verteilung am 16. Februar und endet am 15. April. Für diese Coupons gilt der neue Preis.

Über diese Anpassung war in der Koalition in den letzten Tagen verhandelt worden. Sie macht die Verteilung der Honorare gerechter, da die Krankenkassen die Berechtigungsscheine zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten verschickt haben. Vor allem im AOK-Lager, aber auch bei großen Ersatzkassen wie der Barmer warten bestimmte Risikogruppen noch immer auf ihre Coupons. Wenn Apotheken in ihrem Umfeld viele Versicherten von Krankenkassen haben, die mit dem Versand spät dran sind, hätten diese Apotheken bei einem Stichtag einen Nachteil bei der Vergütung. Letztlich macht die Anlehnung an die Coupons auch die Abrechnung transparenter. Das BMG und das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) haben bereits angekündigt, die Zahlen nach Ende der Verteilaktion zu prüfen.

Die Proteste der Abda gegen die Preissenkung blieben also unerhört. Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening hatte im Vorfeld daran erinnert, dass die Apotheken im Dezember kostenlos Masken verteilt hätten und dabei auf Basis der zugesagten Vergütung kalkuliert hätten. „Jetzt inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik“, so Overwiening nach Bekanntwerden der Pläne.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme hatte die Abda dann wenigstens 4,03 Euro pro Maske gefordert. Auf diesen krummen Wert ist die Abda nicht über Ermittlung durchschnittlicher Einkaufspreise gekommen – sie entspricht einfach einer Kürzung um 20 Prozent des ursprünglichen Honorsrs – gegenüber den gut 30 Prozent, die das BMG plant. Eine Senkung von 20 Prozent sei die Höhe, die angesichts der Marktlage, die sich weniger angespannt gezeigt habe als befürchtet, für die Apotheken noch vertretbar sei, sagte ein Abda-Sprecher auf Nachfrage. Jetzt müssen die Apotheken also mit weniger kalkulieren.

Gut möglich, dass sich damit eine andere Frage von selbst klärt: Heiß diskutiert wurde in den vergangenen Wochen, ob Apotheken auf die Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro verzichten dürfen. Am kommenden Mittwoch wird das Landgericht Düsseldorf seine Entscheidung verkünden. Per Einstweiliger Verfügung hatte das Gericht easy-Apotheke verboten, den Eigenanteil zu erlassen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat ebenfalls Apotheken abgemahnt und moniert dabei auch die Abgabe zusätzlicher Masken, also mehr als sechs pro Coupon. Angesicht der gesenkten Vergütung werden sicherlich auch einige Apotheker:innen neu kalkulieren.

 

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